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EANS-News: BERICHT des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2008 vom 8. März 2011

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Unternehmen/Aktienoptionsprogramm

Graz (euro adhoc) - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG mit dem Sitz in Graz und der Geschäftsanschrift A 8045 Graz, Stattegger Straße 18, eingetragen im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Graz unter FN 50935 f (die "Gesellschaft") erstatten in Analogie zu § 171 Abs 1 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG an die Aktionäre den nachfolgenden Bericht über den beabsichtigten Verkauf von eigenen Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands 2008 (das "Aktienoptionsprogramm 2008").

1. Einleitung Die Gesellschaft verfolgt eine an den Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftsstrategie, welche die Steigerung des Börsewertes der Gesellschaft aktiv und nachhaltig fördert. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2008 Optionen auf Aktien der Gesellschaft an Führungskräfte eingeräumt, damit diese am Wertzuwachs der Gesellschaft beteiligt sind und dadurch ein besonderer Leistungsanreiz und eine zusätzliche Bindung an die Gesellschaft geschaffen wird.

2. Das Programm, der Ausübungspreis, die Laufzeit und das Ausübungsfenster Das Aktienoptionsprogramm 2008 steht ausgewählten Mitarbeitern der Gesellschaft, die seit 1. Mai 2008 in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft oder zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft (eine "Konzerngesellschaft") stehen, zur Verfügung.

Weitere Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Eigeninvestmentwert in Aktien der Gesellschaft von zumindest EUR 20.000,-- für leitende Angestellte und EUR 40.000,-- für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bzw. der Konzerngesellschaften nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms 2008.

Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von einer Aktie der Gesellschaft. Es können daher höchstens 1.200.000 Aktien bezogen werden.

Die Aktienoptionen können ausgeübt werden, sofern:

a) (i) der ungewichtete Durchschnittsschlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Durchschnitt von 20 aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis 30. April 2011 mindestens 15 % über dem ungewichteten Durchschnittsschlusskurs der vier auf die 101. ordentliche Hauptversammlung vom 27. März 2008 folgenden Kalenderwochen liegt (die "Ausübungsvoraussetzung I A") und (ii) der Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2009 oder der Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2010 mindestens 15 % über dem Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2007 liegt (die "Ausübungsvoraussetzung I B"; Ausübungsvoraussetzung I A und Ausübungsvoraussetzung I B, die "Ausübungsvoraussetzungen I"); oder

b) (i) der ungewichtete Durchschnittsschlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Durchschnitt von 20 aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2011 bis 30. April 2012 mindestens 20 % über dem ungewichteten Durchschnittsschlusskurs der vier auf die 101. ordentliche Hauptversammlung vom 27. März 2008 folgenden Kalenderwochen liegt (die "Ausübungsvoraussetzung II A") und (ii) der Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2010 oder der Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2011 mindestens 20 % über dem Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2007 liegt (die "Ausübungsvoraussetzung II B"; Ausübungsvoraussetzung II A und Ausübungsvoraussetzung II B, die "Ausübungsvoraussetzungen II").

Im Fall der Erfüllung der Ausübungsvoraussetzungen I oder der Ausübungsvoraussetzungen II können 50 % der Aktienoptionen sofort, 25 % der Aktienoptionen nach drei Monaten und die restlichen 25 % nach weiteren drei Monaten bezogen werden.

Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Aktie der Gesellschaft während der vier auf die 101. ordentliche Hauptversammlung vom 27. März 2008 folgenden Kalenderwochen. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist daher EUR 35,44.

Zur Frage der Erfüllung der Ausübungsvoraussetzungen I:

a) Zur Erfüllung der Ausübungsvoraussetzung I B: Der Gewinn je Aktie der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 betrug EUR 3,48. Der Gewinn je Aktie der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 betrug EUR 2,61. Der Gewinn je Aktie der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2010 liegt daher 33,3% über dem Gewinn je Aktie der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007, somit über der als Ausübungsvoraussetzung I B vorgesehenen 15 % Schwelle.

b) Zur Erfüllung der Ausübungsvoraussetzung I A: Der ungewichtete Durchschnittsschlusskurs der vier auf die 101. ordentliche Hauptversammlung vom 27. März 2008 folgenden Kalenderwochen betrug EUR 35,44. Der ungewichtete Durchschnittsschlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Zeitraum vom 3. Mai 2010 bis 2. Juni 2010 (das sind zwanzig aufeinander folgende Handelstage) betrug EUR 43,85, das ist mindestens 15% über EUR 35,44, womit auch die Ausübungsvoraussetzung I A erfüllt ist.

Die berechtigten Führungskräfte wurden informiert, dass die Ausübungsvoraussetzungen I erfüllt sind und die Aktienoptionen ausgeübt werden können. Die Aktienoptionen können durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden.

Die Aktienoptionen sind zeitlich gestaffelt zu zeichnen. Jeder Teilnehmer hat das Recht, sofort nach Optionsausübung und Bezahlung des verhältnismäßigen Bezugspreises 50 % der in der Erklärung der Optionsausübung angeführten Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu zeichnen (die "Erste Tranche"). Nach Ablauf von drei Monaten ab Optionsausübung und Bezahlung des verhältnismäßigen Bezugspreises kann der Teilnehmer weitere 25 % der in der Erklärung der Optionsausübung angeführten Anzahl von Aktien der Gesellschaft zeichnen (die "Zweite Tranche"). Nach Ablauf von sechs Monaten ab Optionsausübung und Bezahlung des weiteren Bezugspreises kann er die restlichen 25 % der in der Erklärung der Optionsausübung angeführten Anzahl von Aktien der Gesellschaft zeichnen ("Dritte Tranche").

Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Es ist keine Behaltefrist für bezogene Aktien der Gesellschaft vorgesehen.

3. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienoptionen Es ist beabsichtigt, die Aktienoptionen durch Wiederverkauf von rückgekauften eigenen Aktien der Gesellschaft zu bedienen. Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigt, nach dem Beschluss des Vorstands diesem Beschluss zuzustimmen und einen gleichlautenden Beschluss zu fassen. Der diesbezügliche Wiederverkauf der erworbenen Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2008 richtet sich nach den folgenden Grundsätzen und Eckdaten:

a) Aktien, die für die Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2008 verwendet werden sollen: auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft im Rahmen von Rückkaufprogrammen gemäß Ermächtigungsbeschlüssen der Hauptversammlungen der Gesellschaft zurückgekauft hat;

b) Volumen (Stücke) der eigenen Aktien, die zur Wiederveräußerung durch die Gesellschaft bereit gehalten werden: 1.055.263;

c) Anteil der zur Wiederveräußerung bereitgehaltenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft: 2,03%;

d) Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen an Bezugsberechtigte unter dem Aktienoptionsprogramm 2008 (jede Option gewährt das Recht, eine auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben):

Berechtigte                                                Optionszahl

      Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und
      der Konzerngesellschaften                                  210.000

      Leitende Angestellte der Gesellschaft und
      der Konzerngesellschaften                                  836.000

Die Optionen unter dem Aktienoptionsprogramm 2008 wurden vollständig an die in der Tabelle genannten Führungskräfte (Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte) der Gesellschaft und der Konzerngesellschaften eingeräumt.

4. Grundsätze und Leistungsanreize Die beabsichtigte Wiederveräußerung von eigenen Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2008 ist im Interesse der Gesellschaft. Es liegt im Interesse der Gesellschaft, die Führungskräfte noch enger an die Gesellschaft, in der diese tätig sind, zu binden und die Führungskräfte durch den Bezug von Aktien auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2008 zu motivieren. Die Identifikation mit der Gesellschaft nimmt zu, wenn die Führungskräfte auch Anteilseigner sind. Sie gewinnen dadurch ein größeres Interesse am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft. Im Übrigen ist gemäß § 153 Abs 5 AktG die vorrangige Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens auch ein ausreichender Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes der (übrigen) Aktionäre.

Dazu kommt, dass die Gesellschaft international tätig ist und dem Wettbewerb auf dem internationalen Markt für Führungskräfte ausgesetzt ist. Die Gesellschaft hat als international tätiges Unternehmen aus vernünftigen kaufmännischen Überlegungen ein großes Interesse daran, leistungsfähige Führungskräfte durch eine international konkurrenzfähige, erfolgsbezogene Art der Vergütung zu gewinnen, zu motivieren und langfristig an die Gesellschaft zu binden. Die Beteiligung der Führungskräfte an der Gesellschaft durch die Ausgabe eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2008 ist eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles.

5. Nächste Schritte Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Veröffentlichung dieses Berichts und 3 Börsetage nach Veröffentlichung der Wiederveräußerung von eigenen Aktien werden auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2008 eigene Aktien der Gesellschaft zu den unter Punkt 3. und 4. festgelegten Bedingungen an die unter Punkt 3. genannten Berechtigten veräußert.

Der Vorstand der ANDRITZ AG Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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    EANS-Hauptversammlung: Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung

    Rückfragehinweis: Dr. Michael Buchbauer Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations Tel.: +43 316 6902 2979 Fax: +43 316 6902 465 mailto:michael.buchbauer@andritz.com Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000730007 WKN: 632305 Index: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Wien / Amtlicher Handel ...