Alle Storys
Folgen
Keine Story von Andritz AG mehr verpassen.

Andritz AG

EANS-Stimmrechte: Andritz AG
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

--------------------------------------------------------------------------------
  Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


Angabe zu den Meldepflichtigen:

i.	Custos Privatstiftung ("Custos"), Graz, Österreich 
ii.	SASR Achtundfünfzigste Beteiligungsverwaltungs GmbH ("SASR 58"), Wien,
Österreich 
iii.	Cerberus Vermögensverwaltung GmbH ("Cerberus"), Graz, Österreich 
iv.	Dr. Wolfgang Leitner, Österreich
v.	Certus Beteiligungs-GmbH ("Certus"), Graz, Österreich
vi.	Salapo Beteiligungsverwaltungs GmbH ("Salapo"), Wien, Österreich
vii.	MANILE Privatstiftung, Graz, Österreich ("MANILE",  gemeinsam mit Custos,
SASR 58, Cerberus, Dr. Wolfgang Leitner, Certus und Salapo die
"Meldepflichtigen" und jeder einzeln ein "Meldepflichtiger"))

Die ANDRITZ AG wurde am 27.3.2015 über eine Änderung bedeutender Beteiligungen
an der ANDRITZ AG (ISIN: AT0000730007), Stattegger Straße 18, 8045 Graz
("'ANDRITZ" oder "Emittentin") informiert:

Custos hält eine kontrollierende Beteiligung iS von § 92 Z 4 BörseG an SASR 58,
welche 26.000.001 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von
25% + 1 Aktie) hält. Herr Dr. Wolfgang Leitner ist Mitstifter der Custos und
verfügt seit Errichtung der Stiftung über Rechte, die ihm die Möglichkeit einer
Kontrolle über Custos iS von § 92 Z 4 BörseG einräumen. Herr Dr. Wolfgang
Leitner ist unverändert zu 99,6% an Cerberus beteiligt und ist deren selbständig
vertretungsbefugter Geschäftsführer. Custos hält 0,4% an Cerberus, welche seit
der Mitteilung gemäß §§ 91 ff BörseG vom 14.08.2014 unverändert 800.000 Stück
Aktien an ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 0,769%) hält.

Certus hielt nach Übertragung von 1.800.000 Stück Aktien an der ANDRITZ
(entspricht einer Beteiligung von 1,73%) an einen Dritten am 29.10.2014 zuletzt
insgesamt 4.149.543 Stück Aktien (entspricht einer Beteiligung von 3,99%), womit
ihre direkte Beteiligung sowie die von Salapo und MANILE indirekt gehaltene
Beteiligung an der Emittentin unter die meldepflichtige Schwelle von 4% gesunken
ist (vgl Beteiligungsmeldung vom 29.10.2014). Dieses am 29.10.2014 übertragene
Aktienpaket wird nun zurückgeführt, sodass Certus mit Wirkung zum 27.3.2015
wieder 5.949.543 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von
5,721%) hält, womit ihre direkte Beteiligung sowie die von Salapo und MANILE
indirekt gehaltene Beteiligung an der Emittentin die Meldeschwellen von 4% und
5% überschritten hat.

Die Übernahmekommission ("ÜbK") hat am 25.09.2014 von Amts wegen die Einleitung
eines Verfahrens gemäß § 33 Abs 1 Z 2 ÜbG betreffend die ANDRITZ beschlossen.
Gegenstand dieses Verfahrens war die Prüfung, ob in Zusammenhang mit den im
August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ, insbesondere Custos,
durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines
seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ ein
Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde. Die ÜbK hat hierzu am 20.03.2015
einen Bescheid erlassen, der den Mandaten am 25.03.2015 zugestellt wurde. Die
ÜbK gelangte zum Ergebnis, dass keine Verletzung der Angebotspflicht vorliegt
und daher kein Pflichtangebot gestellt werden muss, allerdings Custos die
mittelbar von Manile über Salapo und Certus gehaltene Beteiligung im Ausmaß von
5.949.543 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 5,721%)
gemäß § 23 Abs 2 Z 1 ÜbG einseitig zuzurechnen ist. 

Die Rechtsansicht der ÜbK führt aufgrund der gemäß § 91a Abs 7 BörseG
vorzunehmenden Zusammenrechnung aller Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG zu
folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 ff BörseG, die Custos und
Herrn Dr. Wolfgang Leitner wie folgt zurechenbar sind:

SASR 58 gemäß § 91 BörseG: 26.000.001 / 25% + 1 Aktie
Custos gemäß §§ 91, 92 Z 4 BörseG: 26.000.001 / 25% + 1 Aktie
Dr. Wolfgang Leitner gemäß §§ 91, 92 Z 4 BörseG: 26.806.001 / 25,775%
Custos und Dr. Wolfgang Leitner gemäß §§ 91, 92 Z 7 BörseG: 5.949.543 / 5,721%
Custos zusammengerechnet: 31.949.544 / 30,721%
Dr. Wolfgang Leitner zusammengerechnet: 32.755.544 / 31,496%

Damit haben Custos bzw. Herr Dr. Wolfgang Leitner gemäß § 91 Abs 1 Satz 5 Z 1
BörseG die Schwelle von 30% der direkt und indirekt gehaltenen Anteile an
Stimmrechten der Emittentin überschritten. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14
Tage. Die Mandanten beabsichtigen derzeit nicht den Bescheid der
Übernahmekommission innerhalb noch offener Rechtsmittelfrist anzufechten. 


Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
--------------------------------------------------------------------------------


Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:        welcome@andritz.com
WWW:      www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Andritz AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Andritz AG
Weitere Storys: Andritz AG