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Helaba

Bankenverband greift EU-Kommission an Stellungnahme der Helaba

Frankfurt am Main (ots)

Die EU-Kommission hat in ihrer Entscheidung vom 20. Oktober 2004
ausdrücklich festgestellt, dass die Einbringung des hessischen
Wohnungsbausondervermögens als stille Einlage in die Helaba keine
unerlaubte Beihilfe darstellt. Die Kommission sah in der Transaktion
fundamentale Unterschiede zu anderen Landesbanken. Damit verbunden
war die Feststellung, dass die Haftungsvergütung von 1,4 %
marktkonform für das Instrument der stillen Einlage ist. Dies zeigen
auch zahlreiche Transaktionen europäischer Kreditinstitute, die
erfolgreich am Markt platziert wurden. Mit der angekündigten Klage
rückt der Bundesverband deutscher Banken von seiner früheren Position
ab, Beihilfeentscheidungen der EU-Kommission hinsichtlich der
Einbringung von Wohnungsbausondervermögen in Landesbanken zu
akzeptieren.

Pressekontakt:

Wolfgang Kuß
Leiter Presse und Kommunikation
Helaba
Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale
MAIN TOWER
Neue Mainzer Straße 52 - 58
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069/9132-2877
Fax: 069/9132-4335
E-Mail: wolfgang.kuss@helaba.de
www.helaba.de

Original-Content von: Helaba, übermittelt durch news aktuell

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