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Wenn das Bausparen in der Familie bleibt - So lassen sich Bausparverträge übertragen
Bonn (ots)
Viele kennen die Situation: Zum 18. Geburtstag gibt es von den Eltern einen Bausparvertrag, in den lange Zeit Geld fließt. Irgendwann ist der Vertrag fällig - doch der Gedanke an die eigenen vier Wände ist noch fern. Dafür will vielleicht der ältere Bruder gerade ein Haus kaufen - könnte der nicht stattdessen von den günstigen Zinskonditionen profitieren?
Er könnte: Denn ein Bausparvertrag kann jederzeit mit allen Rechten und Pflichten auf einen Angehörigen übertragen werden. Dabei ist der Begriff "Angehöriger" per Gesetz streng definiert: Demnach sind Angehörige Ehegatten und Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie (das heißt Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder), Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten (Schwager, Schwägerin), Geschwister der Eltern (Onkel, Tante), Pflegeeltern, Pflegekinder, aber auch Verlobte.
Wer seinen Bausparvertrag auf einen Angehörigen übertragen will, sollte beachten: Die Bewertungszahl bleibt dabei in vollem Umfang erhalten. Die Bewertungszahl eines Vertrages drückt aus, wie lange und welche Summe der Bausparer im Verhältnis zur Bausparsumme gespart hat. Ist die für die Zuteilung erforderliche Bewertungszahl erreicht, kann der Bausparvertrag ausgezahlt werden.
Tipp: Auch die staatlichen Bauspar-Prämien bleiben bei einer Übertragung innerhalb der Bindungsfrist in der Regel erhalten. Voraussetzung: Der Bausparvertrag muss auch von seinem neuen Besitzer für "wohnwirtschaftliche Zwecke" verwendet werden.
(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
April 2005 (1)
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Quelle: Verband der PSD Banken e.V. (www.psd-bank.de)
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