Verband der PSD Banken e.V.
Finanztipps für Familien, 2. Teil
Neue Regeln bei Unterhalt und Kindergeld
Bonn (ots)
Eltern, die nicht mit dem Nachwuchs zusammen leben, müssen minderjährigen Sprösslingen Unterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich ab 1. April 2007 jedoch nicht mehr nach der bislang als Basis dienenden, einkommensabhängigen "Düsseldorfer Tabelle". Künftig gibt es einen einheitlichen Mindestunterhalt, der sich am Kinderfreibetrag (3648 Euro pro Jahr) orientiert. Danach haben Kinder bis zum 6. Lebensjahr grundsätzlich Anspruch auf 87 Prozent dieses Betrags, das entspricht 264,48 Euro im Monat. Kinder zwischen dem 7. und dem 12. Lebensjahr können 100 Prozent verlangen (304 Euro monatlich), Kinder zwischen dem 13. und 17. Lebensjahr 117 Prozent (355,68 Euro monatlich).
Kürzungen gibt es dagegen bereits seit Jahresbeginn beim Kindergeld. Für Kinder, die sich noch in der Berufsausbildung befinden, zahlt der Staat seinen monatlichen Zuschuss (154 Euro) nur noch bis zum 25. statt wie bisher bis zum 27. Lebensjahr. Betroffen ist Nachwuchs ab Geburtsjahrgang 1983. Kinder, die 2006 24 Jahre alt geworden sind, werden noch bis zum 26. Lebensjahr berücksichtigt.
Tipp: Fällt der Kinderbonus weg, bevor das Kind die Ausbildung beendet hat, können die Eltern ihre Unterhaltszahlungen an die Sprösslinge in der Regel bis zu 7680 Euro im Jahr steuerlich absetzen (Bundesfinanzhof, Az.: III R 26/05). Von diesem Höchstbetrag müssen die Familien jedoch Einkünfte und Bezüge der Kinder abziehen, wenn diese höher als 624 Euro im Jahr sind.
Der dritte Teil der Reihe "Finanztipps für Familien" erscheint am 5. Februar 2007. (Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
1406 Zeichen (mit Leerzeichen), Januar 2007 Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de
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