Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Patienten- und Arzneimittelsicherheit
München (ots)
Online-Sprechstunde und Gesundheits-Apps
Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), unterstrich im Vorfeld des 75. Bayerischen Ärztetages in Schweinfurt die Bedeutung der Patienten- und der Arzneimittelsicherheit in der heutigen digitalisierten Gesellschaft. "In Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung werden der Mitbestimmungswille und der Wunsch nach Autonomie bei Behandlungsentscheidungen bedeutend steigen. Damit müssen wir bewusst und sensibel umgehen", betonte Rechl. Der BLÄK-Vize beschrieb die zunehmende Ausbreitung der "digitalen Medizin". Immer mehr - vor allem junge - Patientinnen und Patienten nutzten elektronische Medien, das World Wide Web und sogenannte "Gesundheits-Apps", um sich über ihren Gesundheitszustand zu informieren. "Gegen den informierten Patienten ist nichts einzuwenden", räumte Rechl ein. Wichtig sei jedoch, dass die direkte Arzt-Patientenkommunikation nicht auf der Strecke bleibe. Denn nur in einem direkten Gespräch mit dem Patienten und sich daraus ergebenden körperlichen Untersuchungen, könne sich der Arzt ein präzises Bild über den Gesundheitszustand seines Patienten machen. "Eine reine Online-Sprechstunde lehnen wir ab", so Rechl. Sie könne allenfalls ergänzend, nach einem ersten persönlichen Kontakt, erfolgen. Rechl nahm hier auch Bezug zu Modellprojekten in Baden-Württemberg, im Rahmen derer ärztliche Behandlungen ausschließlich über Telekommunikationsmedien vorgenommen werden. Dies verfolge man kritisch. Gleichzeitig verwies der Vizepräsident auch auf die berufsrechtliche Regelung, worin in § 7 Absatz 4 festgelegt ist, dass eine Behandlung nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien erfolgen dürfe. Der Qualitätsanspruch bei der Telemedizin müsse den gleichen Prinzipien folgen, wie der konventionellen Patientenversorgung. Dies hatte auch der diesjährige 118. Deutsche Ärztetag in Hamburg bestätigt.
E-Health-Gesetz
Zum Thema Patienten- und Arzneimittelsicherheit verwies Rechl auch auf das im vergangenen Dezember 2015 beschlossene E-Health-Gesetz. Dieses sieht vor, dass bis Mitte 2018 alle Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Ab März 2017 dürfen Vertragsärzte ihren Bestandspatienten Videosprechstunden anbieten. "Die Telemedizin ist in vollem Gange", so Rechl. So lange die Patienten- und Arzneimittelsicherheit gewahrt bleiben, sehen wir dies positiv. Als wichtig erachtet der Vizepräsident vor allem eine klare Regelung bei der Medikamentenvergabe. Patienten haben bereits jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan, bei der Verabreichung von mehr als drei Medikamenten. Ab 2018 soll dieser auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Auf Wunsch können Versicherte notfallrelevante Informationen auch auf ihrer eGK eintragen lassen.
Ambulante Notfallversorgung
Weiter mahnte Rechl die notwendigen strukturellen Veränderungen im Bereich der ambulanten und stationären Versorgung von Notfallpatienten an. Derzeit suchten Patienten bei vermeintlichen Notfällen immer rascher den direkten Weg in ein Krankenhaus. "Dies führt zu einer enormen Belastung innerhalb der Notaufnahmen und erschwert die Behandlungen von schwerwiegenden Notfällen", so Rechl. Vor allem ginge es darum, die Krankenhäuser durch einen strukturierten Bereitschaftsdienst und der Einrichtung von mehr Bereitschaftsdienstpraxen an den Kliniken zu entlasten. Wichtig sei aber auch, dass sich diese strukturellen Änderungen finanziell niederschlagen und dass eine adäquate Vergütung für die ambulante Notfallversorgung sichergestellt werde.
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