Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Bayerischer Ärztetag in Schweinfurt - Zusammenfassung
Schweinfurt (ots)
Der 75. Bayerische Ärztetag (BÄT) befasste sich unter Top II intensiv mit der ärztlichen Notfallversorgung, dem Gesundheitsunterricht in der Schule oder der Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten. Am Sonntag, dem zweiten Tag der Arbeitssitzung, standen die Finanzen der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), der Bericht aus der Bayerischen Ärzteversorgung sowie Änderungen an einigen Satzungswerken der BLÄK, insbesondere der Weiterbildungsordnung, auf dem Programm. Der 76. Bayerische Ärztetag wird Ende Oktober 2017 in Rosenheim stattfinden.
Ärztliche Notfallversorgung
Die kontinuierliche Zunahme der Zahl von ambulant zu behandelnden Patienten in den Notaufnahmen macht die Weiterentwicklung der hierfür erforderlichen Versorgungsstrukturen zu einem vordringlichen Projekt der Gesundheitsversorgung in Bayern. Das Ärzteparlament forderte, dass durch Steuerung der Patienten diese in eine für sie passende und für ihren individuellen Notfall geeignete Versorgungsstruktur (Bereitschaftspraxen) gelenkt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die einheitliche Notfallnummer 116 117 hingewiesen. Auch eine ausreichende Finanzierung der Notfallversorgung ist Voraussetzung.
Gesundheitsunterricht in der Schule
Der 75. BÄT forderte das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf, im Lehrplan an bayerischen Schulen das Fach "Gesundheit" ab der 1. Jahrgangstufe bis zum Schulabschluss einzuführen. Das Schulfach "Gesundheit" umfasst Themen aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention, die altersgerecht und den Entwicklungsschritten angepasst unterrichtet werden. Ärzte können bei Bedarf beraten und unterstützen. Auch sollte das Thema "Wiederbelebung" im Unterricht ab der 7. Jahrgangsstufe an bayerischen Schulen verpflichtend integriert werden. Die Ausbildung von Schülern soll beinhalten: Kreis-laufstillstand erkennen, Notruf absetzen und mit Wiederbelebungsmaß-nahmen beginnen.
Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten
Das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Justiz und die Bayerische Staatsregierung sollen sich gegen die geplante Gesetzesänderung des Betäubungsmittelgesetzes aussprechen, wonach die Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten auf Betäubungsmittelrezept hergestellt werden soll. Die Delegierten begrüßten, dass für definierte Krankheitsbilder Tetrahydrocannabinol-Präparate (THC) verordnungsfähig sind, für die ein Evidenznachweis vorliegt. Es gebe jedoch keine ausreichende Evidenz für die Nutzung von Cannabisblüten als Medikament.
Gesundheitliche Vorausplanung
Die "gesundheitliche Vorausplanung" (advanced care planning - ACP) sollte über die bestehenden Modellprojekte hinaus regional und überregional eingeführt werden. Ziel der ACP ist es, die Patientenautonomie so zu stärken, dass die Behandlung in Notfallsituationen oder bei sich ändernden Erkrankungen auch dann noch nach dem Patientenwillen erfolgt, wenn die Patientin / der Patient nicht mehr gefragt werden kann.
Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten
Der 75. BÄT lehnte die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit der Durchführung von wissenschaftlichen Studien - mit ausschließlichem Nutzen für die Gruppe der gleichartig Erkrankten - an nicht einwilligungsfähigen Patienten ab und forderte die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die derzeitige Rechtslage beizubehalten.
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