Märkische Oderzeitung: Vorabmeldung Nr. 1
Frankfurt/Oder (ots)
Potsdam. Die ausstehenden Anschlussbeiträge für Altanschließer an die Abwassersysteme betragen rund 320 Millionen Euro. Das ergab eine Umfrage des Umweltministeriums bei den Abwasserzweckverbänden. 90 000 Grundstücksbesitzer müssten nach einem Urteil von 2007 durchschnittlich 3800 Euro nachzahlen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom Dezember 2007 sind die Beitragsverjährungen von Altanschließern an Abwassersystem nichtig. Ein Jahr lang diskutierte der Landtag, wie mit den entsprechenden Nachforderungen der Zweckverbände umgegangen werden sollte. Ein internes Gutachten des Umweltministeriums nennt erstmals Zahlen. Demnach sind 1,23 Millionen Brandenburger als Altanschließer oder als Neuanschließer von der Problematik betroffen. Letztere, die nach dem Inkrafttreten des ersten Kommunalabgabengesetzes von 1991 an Abwassersysteme angeschossen wurden, seien durch zu hohe Beiträge belastet worden, heißt es in dem Gutachten. Nur in 57 vom 126 befragen Abwasserverbänden gibt es überhaupt eine entsprechendes Problem. In anderen liefen die Investitionen von Anfang für alle Nutzer gleich über Gebühren. 24 Millionen Euro haben Altanschließer bereits gezahlt. In 27 Zweckverbänden, so die Gutachter, würde die Erhebung von Anschlussbeiträgen von Altanschließern die bisherigen Satzungen außer Kraft setzen und völlig neue Kalkulationen erforderlich machen. Auch die Höhe der Nachforderungen ist zwischen den Abwässer-Zweckverbänden sehr unterschiedlich. Für rund 30 von ihnen geht es um je zwei Millionen Euro. Einzelne Verbände würden bis 60 Millionen Euro einnehmen. Für die betroffenen Privathaushalte könnten die Beiträge bis zu maximal 23 000 Euro ausmachen. Im Landtag streiten SPD und CDU darüber, ob Altanschließer niedrigere Beiträge zahlen sollen als diejenigen, die neue Häuser bauten. Die Linke bereitet derweil einen Gesetzentwurf vor, der die alte Verjährungsregelungen vor dem OVG-Urteil wieder in Kraft setzen soll.
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