Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zur Rückgabe geraubter Kunstwerke
Frankfurt/Oder (ots)
Zahlreiche geraubte Kunstwerke sind im Dritten Reich verschwunden, auf verschlungenen Wegen in private Hände gelangt und später von Museen angekauft worden. Wer nicht recherchierte, woher die erworbenen Schätze stammten, muss nun damit leben, dass sie ihm nicht länger gehören. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil zur Plakatsammlung von Hans Sachs klar gemacht, dass Ansprüche auf verschollene Kunstwerke nicht verjähren - ansonsten würde nationalsozialistisches Unrecht fortgeschrieben. Ein richtiges Urteil, das nun vom Deutschen Historischen Museum umgesetzt werden muss. Dazu gehört auch, die Dissonanzen mit Peter Sachs, dem Erben des kunstliebenden Berliner Zahnarztes Hans Sachs, beizulegen. Vorwürfe, der Sohn wolle die Sammlung nur verhökern, werden nicht dazu beitragen, ins Gespräch zu kommen. Zum Beispiel darüber, ob das Museum die Sammlung nicht erwerben kann. Rechtmäßig.
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