Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Streit um die Abwasseranschlussgebühren:
Frankfurt/Oder (ots)
Der brandenburgische Landtag hat wieder einmal an der Altanschließerfrage gesetzlich herumgedoktert. Das Parlament legte eine Verjährungsfrist von 15 Jahren für die Erhebung von Abgaben fest. Ist damit Rechtssicherheit bei dem leidigen Thema der Anschlussgebühren geschaffen? Nein! Und schon gar nicht wird mit dieser Regelung Rechtsfrieden eintreten. Einige Betroffene können durchaus von der Verjährungsfrist profitieren. Diejenigen, die in Verbandsgebieten wohnen, in denen in den nächsten beiden Jahren keine gültigen Bescheide mehr verschickt werden, könnten Glück haben. Bis dahin muss jedoch weiter um Bescheide oder die Gültigkeit von Satzungen gestritten werden und zwar vor Gericht. Das kostet Geld und Nerven.
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