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Märkische Oderzeitung: Vorabmeldung

Frankfurt/Oder (ots)

Deutsche werden in EU-Länder ausgeliefert
Vom Bundestag geändertes "Europäisches Haftbefehlsgesetz" wurde vom 
Land Berlin bereits im Fall von drei früheren Polen angewendet
Berlin (MOZ) Deutsche Staatsbürger können für die gerichtliche 
Verfolgung von Straftaten, die sie in anderen EU-Ländern begangen 
habe, neuerdings in diese Länder ausgeliefert werden. Wie die 
Märkische Oderzeitung vom zuständigen Berliner Oberstaatsanwalt 
Detlev Mehlis erfuhr, sind die Bedenken, mit denen das 
Bundesverfassungsgericht noch im Sommer 2005 die Umsetzung des 
Europäischen Haftbefehls gestoppt hatte, inzwischen durch ein neues 
deutsches Gesetz ausgeräumt.
Die Innenminister der 25 EU-Staaten hatten sich im Frühjahr 2005 
darauf geeinigt, dass ein "Europäischer Haftbefehl" dazu führen soll,
dass bedeutendere Straftaten künftig in dem jeweiligen Mitgliedsland 
geahndet werden sollen, in denen sie hauptsächlich begangen wurden. 
Die Karlsruher Richter hatten dies im Juli 2005 als nicht 
verfassungsgemäß eingeschätzt, da es gegen das Grundgesetz verstoße, 
deutsche Staatsbürger an andere Länder auszuliefern.
Um den europäischen Vorgaben gerecht zu werden, hatte der Bundestag 
Ende Juli dieses Jahres ein "Europäisches Haftbefehlsgesetz" 
beschlossen, das seit August in Kraft ist. Dieses Gesetz knüpft die 
Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung an die Bedingung, 
dass die im Ausland verhängte Strafe in Deutschland vollstreckt und 
verbüßt werden kann, falls dies der Verurteilte wünscht.
Als weitere Voraussetzungen gelten, dass das Strafmaß für die Tat 
mindestens bei einem Jahr Haft liegen muss, und dass das zuständige 
Oberlandesgericht in Deutschland der Auslieferung zugestimmt hat.
Laut Mehlis wird diese Praxis vom Bundesland Berlin bereits 
angewendet. Seit dem Sommer seien drei Deutsche nach Polen 
ausgeliefert worden, die sich dort für Steuer-Betrugsfälle zu 
verantworten haben, welche sie noch in den 90er Jahren begangen 
hatten. Dass es sich in allen drei Fällen um Deutsche handele, die 
zuvor die polnische Staatsbürgerschaft besaßen, sei ein Zufall. 
"Möglicherweise haben sie gerade die deutsche Staatsbürgerschaft 
beantragt, um der Verfolgung in Polen zu entgehen", so Mehlis.
Aus anderen EU-Ländern lägen noch keine "Europäischen Haftbefehle" 
vor, beziehungsweise sei noch nicht darüber entschieden worden. Die 
polnische Justiz habe dagegen seit 2005 schon mehr als 80 polnische 
Staatsbürger nach Berlin ausgeliefert, für die hiesige Gerichte einen
Haftbefehl ausgestellt hatten. "Der Vorteil liegt also bisher auf 
unserer Seite", so Mehlis.
Die Brandenburger Justiz habe bisher noch keine Deutschen ins Ausland
ausgeliefert, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Es
lägen jedoch nach der neuen Gesetzgebung schon drei "Europäische 
Haftbefehle" vor, jeweils einer aus Polen, aus Ungarn und aus 
Österreich. Jedoch sei noch nicht abschließend darüber entschieden 
worden, so der Sprecher. + + +
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