Märkische Oderzeitung: Vorabmeldung
Frankfurt/Oder (ots)
Deutsche werden in EU-Länder ausgeliefert Vom Bundestag geändertes "Europäisches Haftbefehlsgesetz" wurde vom Land Berlin bereits im Fall von drei früheren Polen angewendet Berlin (MOZ) Deutsche Staatsbürger können für die gerichtliche Verfolgung von Straftaten, die sie in anderen EU-Ländern begangen habe, neuerdings in diese Länder ausgeliefert werden. Wie die Märkische Oderzeitung vom zuständigen Berliner Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis erfuhr, sind die Bedenken, mit denen das Bundesverfassungsgericht noch im Sommer 2005 die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls gestoppt hatte, inzwischen durch ein neues deutsches Gesetz ausgeräumt. Die Innenminister der 25 EU-Staaten hatten sich im Frühjahr 2005 darauf geeinigt, dass ein "Europäischer Haftbefehl" dazu führen soll, dass bedeutendere Straftaten künftig in dem jeweiligen Mitgliedsland geahndet werden sollen, in denen sie hauptsächlich begangen wurden. Die Karlsruher Richter hatten dies im Juli 2005 als nicht verfassungsgemäß eingeschätzt, da es gegen das Grundgesetz verstoße, deutsche Staatsbürger an andere Länder auszuliefern. Um den europäischen Vorgaben gerecht zu werden, hatte der Bundestag Ende Juli dieses Jahres ein "Europäisches Haftbefehlsgesetz" beschlossen, das seit August in Kraft ist. Dieses Gesetz knüpft die Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung an die Bedingung, dass die im Ausland verhängte Strafe in Deutschland vollstreckt und verbüßt werden kann, falls dies der Verurteilte wünscht. Als weitere Voraussetzungen gelten, dass das Strafmaß für die Tat mindestens bei einem Jahr Haft liegen muss, und dass das zuständige Oberlandesgericht in Deutschland der Auslieferung zugestimmt hat. Laut Mehlis wird diese Praxis vom Bundesland Berlin bereits angewendet. Seit dem Sommer seien drei Deutsche nach Polen ausgeliefert worden, die sich dort für Steuer-Betrugsfälle zu verantworten haben, welche sie noch in den 90er Jahren begangen hatten. Dass es sich in allen drei Fällen um Deutsche handele, die zuvor die polnische Staatsbürgerschaft besaßen, sei ein Zufall. "Möglicherweise haben sie gerade die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, um der Verfolgung in Polen zu entgehen", so Mehlis. Aus anderen EU-Ländern lägen noch keine "Europäischen Haftbefehle" vor, beziehungsweise sei noch nicht darüber entschieden worden. Die polnische Justiz habe dagegen seit 2005 schon mehr als 80 polnische Staatsbürger nach Berlin ausgeliefert, für die hiesige Gerichte einen Haftbefehl ausgestellt hatten. "Der Vorteil liegt also bisher auf unserer Seite", so Mehlis. Die Brandenburger Justiz habe bisher noch keine Deutschen ins Ausland ausgeliefert, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Es lägen jedoch nach der neuen Gesetzgebung schon drei "Europäische Haftbefehle" vor, jeweils einer aus Polen, aus Ungarn und aus Österreich. Jedoch sei noch nicht abschließend darüber entschieden worden, so der Sprecher. + + + Bei Verwendung bitten wir um eine Quellenangabe.
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