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WAZ: Urteile im Foltermord-Prozess: Gleichbehandlung - Kommentar von Stefan Wette

Essen (ots)

Eine schreckliche Tat, daran hat die
Urteilsbegründung des Bonner Landgerichtes keinen Zweifel gelassen. 
Drei Häftlinge, die ihren Zellengenossen systematisch foltern und das
Für und Wider eines Mordes abwägen, haben tatsächlich keine Milde 
verdient und sind hart zu bestrafen. Allein schon, um im Milieu des 
Knastes abschreckend zu wirken, musste das Urteil hart ausfallen.
 Aber es gibt ja schon Stimmen, die von einer zu milden Strafe reden.
Sie vergessen, dass das Gericht in einer Zwickmühle steckte. Der 
Angeklagte, der als Rädelsführer galt und als erster vom "Weghängen" 
sprach, ist mit 17 Jahren eindeutig nach Jugendstrafrecht zu 
verurteilen und hatte damit nicht mehr als zehn Jahre Gefängnis zu 
erwarten. Da passt es nicht, wenn die Angeklagten mit geringeren 
Tatanteilen zu weit höheren Strafen wie lebenslänglich verurteilt 
werden. So hat das Gericht eine gewisse Gleichbehandlung angestrebt.
 Gewünscht hätte man sich vom Gericht eindeutigere Worte zu den 
Verhältnissen im Strafvollzug. Zu Sparmaßnahmen, die solche Taten 
begünstigen. Diese Worte fehlten.

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