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WAZ: Urteile im Foltermord-Prozess: Gleichbehandlung - Kommentar von Stefan Wette
Essen (ots)
Eine schreckliche Tat, daran hat die Urteilsbegründung des Bonner Landgerichtes keinen Zweifel gelassen. Drei Häftlinge, die ihren Zellengenossen systematisch foltern und das Für und Wider eines Mordes abwägen, haben tatsächlich keine Milde verdient und sind hart zu bestrafen. Allein schon, um im Milieu des Knastes abschreckend zu wirken, musste das Urteil hart ausfallen. Aber es gibt ja schon Stimmen, die von einer zu milden Strafe reden. Sie vergessen, dass das Gericht in einer Zwickmühle steckte. Der Angeklagte, der als Rädelsführer galt und als erster vom "Weghängen" sprach, ist mit 17 Jahren eindeutig nach Jugendstrafrecht zu verurteilen und hatte damit nicht mehr als zehn Jahre Gefängnis zu erwarten. Da passt es nicht, wenn die Angeklagten mit geringeren Tatanteilen zu weit höheren Strafen wie lebenslänglich verurteilt werden. So hat das Gericht eine gewisse Gleichbehandlung angestrebt. Gewünscht hätte man sich vom Gericht eindeutigere Worte zu den Verhältnissen im Strafvollzug. Zu Sparmaßnahmen, die solche Taten begünstigen. Diese Worte fehlten.
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