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WAZ: Gericht verbietet Berichterstattung - Der Fall der No-Angels-Sängerin. Leitartikel von Lutz Heuken
Essen (ots)
Ja, auch die WAZ hat es getan. Als die Staatsanwaltschaft die Verhaftung der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa bekannt gab, haben wir darüber berichtet. Wir haben sachlich geschrieben, was man der 26-Jährigen vorwirft: Sie soll ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben, obwohl sie wusste, dass sie HIV-positiv ist; zumindest einen Mann habe sie angesteckt, so der öffentlich (!) erhobene Vorwurf der Staatsanwälte. Wegen Wiederholungsgefahr sitzt sie in U-Haft. Treffen die Vorwürfe zu, droht der Frau eine jahrelange Haftstrafe.
Inzwischen entwickelt sich der Fall zu einem Politikum. Das Landgericht Berlin hat der Bild-Zeitung untersagt, weiter über den Fall zu berichten. Grund: Es gebe kein öffentliches Interesse.
Nun gibt es sicherlich Leser, die sich nicht für den Fall Nadja interessieren. Und die der Meinung sind, so etwas gehöre nicht in die Zeitung. Außerdem gibt es viele gute Gründe, die sich gegen den Journalismus à la Bild-Zeitung einwenden lassen.
Haben die Richter also Recht? Nein: In diesem Fall geht es nämlich nicht um die Qualität von Boulevard-Journalismus, es geht um wesentlich mehr. Es geht um Pressefreiheit, es geht um einen Pfeiler unseres Gemeinwesens. Wir dürfen nicht zulassen, dass jegliche Berichterstattung über Prominente durch Gerichte verboten wird. Was für Nadja Benaissa gilt, gälte dann ja auch für Zumwinkels Steuerhinterziehung und Althaus' Skiunfall. Oder: Hätten die Zeitungen verschweigen sollen, dass der damalige NRW-Verkehrsminister Wittke mit Tempo 109 durch eine Ortschaft raste?
Besteht bei all diesen Vorfällen wirklich kein öffentliches Interesse? Alles reine Privatsache also? Wohl kaum. Ein Ministerpräsident muss sich fragen lassen, ob er sein Amt noch ausführen kann und will, obwohl er zumindest Mitschuld am Tod eines Menschen trägt. Ein Raser ist als Verkehrsminister denkbar ungeeignet. Ein steuerhinterziehender Postchef wirft ein schlechtes Licht auf die ganze Manager-Kaste. Und wenn die Vorwürfe gegen die No-Angels-Sängerin zutreffen, hat sie als Teenie-Idol ausgedient.
Natürlich gilt im Fall Nadja Benaissa weiterhin die Unschuldsvermutung. Sie ist nicht verurteilt. Und natürlich wird die WAZ nicht sensationsgierig möglichen Liebhabern der Frau nachspüren. Hier unterscheiden wir uns eben vom Boulevard-Journalismus. Nur: Wir werden uns mit allen Mitteln dagegen wehren, wenn der Staat oder ein Gericht in unsere freie Berichterstattung eingreift. Denn: Wo soll enden, was mit dem No-Angels-Star anfängt?
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