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WAZ: Erpresste Verträge sind nicht o.k. Kommentar von David Schraven
Essen (ots)
Der Verzicht auf eine Ausschreibung des Bahnbetriebs verstößt gegen die gute Sitte des Wettbewerbs. Das hat ein Düsseldorfer Gericht nun festgestellt, als es über eine Verlängerung des entsprechenden Vertrages zwischen dem Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) und der Deutschen Bahn entscheiden musste. Das ist gut.
Keiner kann sagen, um wie viel Cent die Zugfahrt von Dortmund nach Essen ab 2018 billiger werden würde, wenn der Auftrag für den Personenverkehr öffentlich ausgeschrieben worden wäre. Aber der Blick nach Bayern zeigt, dass die Menschen damit rechnen dürften, viel weniger zu zahlen. Dort schrumpften die Zuschüsse für die Bahn dank einer Ausschreibung auf ein Zehntel der ursprünglichen Summe.
Es scheint, als wurde der VRR das Opfer einer Art Erpressung. Die Bahn trieb nicht gerichtlich eingeklagte Millionen ein, sondern verzichtete im Gegenzug für die nun zweifelhafte Vertragsverlängerung auf den Gerichtsvollzieher.
Es ist nur schön, dass dieses Verhalten bestraft wurde. Und es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof sich der Sichtweise der Düsseldorfer Richter anschließt.
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