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WAZ: Gericht stärkt Rechte lediger Väter - Zum Wohl des Kindes. Leitartikel von Daniel Freudenreich
Essen (ots)
Das deutsche Sorgerecht benachteiligt ledige Väter und hilft nicht automatisch dem Kind. Nun hat sich das Verfassungsgericht endlich dazu durchgerungen, die Väter-Rechte zu stärken. Bis es zu diesem überfälligen Schritt kam, war erst die Schelte aus Straßburg nötig. So hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2009 zu Recht festgehalten, dass ledige Väter hierzulande diskriminiert sind.
Sie hatten bislang keine Chance auf das Sorgerecht, wenn die ehemalige Partnerin "Nein" sagt. Doch bedeutet das Vetorecht der Mutter automatisch, dass es dem Wohl des Kindes dient? Im Gegenteil. Das Kind kann auch zum Faustpfand werden, um den einstigen Partner unter Druck zu setzen. Das war möglich, nun ist diese Gefahr geringer.
Es wäre falsch, den Müttern hier bösen Willen zu unterstellen. Fakt ist aber, dass nur knapp die Hälfte der Eltern das gemeinsame Sorgerecht nutzen. Dies liegt auch daran, dass sich viele Männer nicht um die Kinder kümmern wollen. Damit lasten sie bei den Frauen die Bürde der Erziehung ab und bringen viele von ihnen finanziell in eine prekäre Situation. Es ist das gute Recht der Väter, auf ein besseres Sorgerecht zu pochen. Sie sind dann aber auch in der Pflicht, sich um die Kinder zu kümmern, nicht nur finanziell.
Beim Sorgerecht sind die meisten europäischen Länder hier weiter als Deutschland. Ob Bulgarien, Tschechien, Polen oder Russland - sie alle kennen die Mitsorge des nicht-ehelichen Partners. Dabei braucht Deutschland ein zeitgemäßes Sorgerecht. Das zeigt schon die Entwicklung bei den Familien. Die klassische Form mit verheirateten Eltern samt Kind nimmt weiter ab. In Ostdeutschland sind 58 Prozent aller Mütter ledig, wenn sie ihr erstes Kind bekommen, in Westdeutschland sind es 26 Prozent.
Die Regierung muss nun eine Lösung finden, die einerseits die Väter stärkt und andererseits die Mütter nicht über Gebühr schwächt. Hier hat das Modell der CSU Charme, wonach der Vater das Sorgerecht erhält, wenn er es auch beantragt. Im Gegensatz zur FDP, die das Sorgerecht für beide Elternteile will, würden hier die Väter nicht "beschenkt", die sich um den Nachwuchs ohnehin nicht kümmern wollen.
Bei allem Vertrauen in den Gesetzgeber: Beim Kindeswohl sind immer noch die Eltern die Hauptverantwortlichen. Wenn sie nach einer Trennung keine vernünftige Gesprächsbasis finden, drohen unappetitliche Sorgerechtsprozesse. Ganz gleich ob sich die CDU oder die FDP mit ihrem Modell durchsetzt - das Kind wird dann der Verlierer sein.
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