Westdeutsche Allgemeine Zeitung
WAZ: Die Öffentlichkeit hat längst geurteilt - Kommentar von Ulf Meinke
Essen (ots)
Ganz gleich, welches Urteil die Richter im Mannesmann-Prozess sprechen. Das spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren der Nachkriegsgeschichte hat den Standort Deutschland längst nachhaltig geprägt. Die juristische Bewertung der millionenschweren Zahlungen an amtierende und frühere Mannesmann-Manager nach der Übernahme durch Vodafone macht mittlerweile nur einen Bruchteil einer bemerkenswerten Diskussion über die Verantwortung der ökonomischen Eliten des Landes aus. Publizisten, Juristen, Ethiker und Politiker haben ihre Schlüsse aus dem Fall gezogen, der sich mehr und mehr zur Causa Ackermann entwickelt hat. Denn der Vorstandschef der Deutschen Bank ist es, der symbolhaft für die Deutschland AG steht. Nicht zuletzt sein von vielen Beobachtern als zynisch empfundenes Victory-Zeichen vor Gericht schürte den Verdacht, eine abgehobene Kaste einflussreicher Konzernlenker habe jegliche Bodenhaftung verloren - nicht nur in Gehaltsfragen, sondern auch bei unternehmerischen Entscheidungen.
Eine Keimzelle für das katastrophale Image "der Manager" findet sich auch im Mannesmann-Prozess. Es grassiert der Generalverdacht gegen eine als gierig empfundene Managerklasse. Von der Öffentlichkeit sind die Angeklagten rund um Ackermann und Esser längst schuldig gesprochen. Dabei hat sich der Bankchef - anders als Esser - selbst gar nicht bereichert. Aber Ackermann hat einen gravierenden Fehler begangen, als er die Prämien und Pensionsabfindungen in Höhe von insgesamt rund 57 Millionen Euro abnickte. Hier wurde Vermögen, das treuhänderisch zu verwalten war, zum Schaden von Aktionären und Arbeitnehmern leichtfertig verprasst. Gutsverwalter, so kommentierte der Bundesgerichtshof ebenso scharf wie treffend, haben sich wie Gutsherren aufgespielt.
Der Fall Mannesmann hat auch einen Erkenntnisprozess über die Grundlagen guter Unternehmensführung in Gang gesetzt. Klammheimlich an der Konzernspitze abkassieren - das ist heute nicht mehr möglich, ohne Gefahr zu laufen, den Ruf zu riskieren. Längst reagiert die Öffentlichkeit überaus sensibel auf etwaige Verfehlungen. Eine Reihe von Großkonzernen veröffentlicht mittlerweile, welche Vergütungen ihre Vorstände erhalten. Viele Unternehmen haben detaillierte Spielregeln festgeschrieben, die zumindest juristisch einwandfrei klären sollen, wann welche Erfolgsprämie zu zahlen ist. Fragen von Anstand und Moral allerdings lassen sich nicht vor Gericht klären - wohl aber in einer gesellschaftlichen Debatte. Insofern ist der Mannesmann-Prozess schon jetzt ein Erfolg.
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