EANS-Hauptversammlung: Österreichische Post AG
Einladung zur Hauptversammlung
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Österreichische Post Aktiengesellschaft Wien, FN 180.219 d
EINLADUNG zu der am 22. April 2010 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle, 1150 Wien, Vogelweidplatz 14, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2009. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 7. Wahlen in den Aufsichtsrat 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung insbesondere zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 in den §§ 4, 9, 13, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 12. April 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 19. April 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Post: Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, 1010 Wien, Postgasse 8; Per Fax: Österreichische Post AG, Faxnummer aus Österreich: 050100-916383, aus dem Ausland: +43-50100-916383
Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 12. April 2010 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und englischer Sprache entgegen genommen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung der Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20. April 2010, 16.00 Uhr ausschließlich an einer der nachstehenden Adressen zugehen:
Per Post: Österreichische Post AG, zHd. Compliance & Corporate Governance, 1010 Wien, Postgasse 8; Per Fax: Österreichische Post AG, Faxnummer aus Österreich: 050100-916383, aus dem Ausland: +43-50100-916383
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir (Investor Relations/Hauptversammlung) abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrats eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110 und 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 1. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, 1010 Wien, Postgasse 8, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 13. April 2010 der Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Postgasse 8, 1010 Wien oder per Telefax an Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Faxnummer +43 (0)57767-30409 zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen- heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 1. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre am Sitz
der Gesellschaft in 1010 Wien, Postgasse 8 (Abt. Investor Relations) und bei der Raiffeisen Centrobank, 1010 Wien, Tegetthofstraße 1, auf: Jahresabschluss 2009 samt Lagebericht, Corporate Governance-Bericht, Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 8., Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7. gemäß § 87 Abs. 2 AktG, Geschäftsbericht 2009 der Österreichische Post AG
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 1. April 2010 außerdem im Internet unter www.post.at/ir (Investor Relations/Hauptversammlung) zum Download zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Gemäß § 106 Z 9 Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 67.552.638 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme gewährt.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 8.30 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vortrag des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichische Post AG im Internet übertragen werden wird.
Wien, im März 2010 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Österreichische Post
Leitung Investor Relations
Herr DI Harald Hagenauer
Tel.: +43 (0) 57767 - 30400
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
WKN: A0JML5
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Börse
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