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Landesverband Nordrhein der Freien Ärzteschaft: Besser die bisherige GOÄ - als eine schlechtere neue Gebührenordnung!

Essen (ots)

Der Landesverband Nordrhein der Freien Ärzteschaft e.V. (FÄ) äußert deutliche Kritik am bisher vorgelegten Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu). Insbesondere wird bemängelt, dass der Entwurf bei Inkrafttreten für die Ärzteschaft konzeptionell keine relevante Honorarerhöhung beinhaltet - und dies nach einer Inflation von 67% seit der fast 30 Jahre zurückliegenden letzten Reform der GOÄ im Jahre 1996.

Risiken von Inflation, Morbidität und Innovationen werden auf Ärzteschaft übertragen

Wolfgang Bartels, Orthopäde und stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Nordrhein der FÄ, konkretisiert die Kritik: "Die möglichen, höheren Honorarumsätze im Rahmen der neuen GOÄ von maximal 13,2 % in den ersten 3 Jahren stellen keinen Inflationsausgleich dar. Sie beruhen lediglich auf der Vergütung von angeforderter Mehrarbeit der Arztpraxen, beinhalten aber keine Steigerung der Honorare für die ärztlichen Leistungen insgesamt. Das Inflationsrisiko, das Risiko und die Kosten für steigende Morbidität sowie für die demographische Entwicklung werden offensichtlich auf die Ärzteschaft abgewälzt". Dasselbe gelte für Kostensteigerungen aufgrund medizinischer Innovationen.

"Es ist sehr wahrscheinlich, dass der maximal vorgesehene allgemeine Leistungszuwachs von 13,2% in der Monitoringphase von 3 Jahren nach Inkrafttreten bereits durch die steigende Morbidität und den technischen Fortschritt erreicht wird", ergänzt Dr. Frieder Haneberg, Radiologe aus Gummersbach und ebenfalls Mitglied des Landesverbandsvorstands. "Sollte es zu einer Überschreitung kommen, so wird die Gemeinsame Kommission (GeKo) aus Ärzten, PKV-Verband und Beihilfe nach dem vorliegenden Entwurf beauftragt, prospektiv Abwertungsmechanismen für Mengen und / oder Bewertungen der GOÄneu zu erarbeiten. Bei Nichteinigung innerhalb der GeKo kann dann das Gesundheitsministerium entscheiden, im Zweifel gegen die Interessen der Ärzte. Dies bedeutet eine dauerhaft angelegte Verlagerung des Kostenrisikos von Morbiditätszuwachs, Demographie und Innovation auf die Ärzteschaft in Analogie zur Mengenbegrenzung des KV-Systems. Das ist mit dem Wesen einer Gebührenordnung für den freien Arztberuf überhaupt nicht vereinbar!" kritisiert Haneberg.

Besondere Bedrohung technischer Leistungen und Fächer

Die teils massive Abwertung technischer Leistungen, die für die meisten Fachgebiete, auch für die Allgemeinmedizin, wesentlich zum Honorar beitragen, wird von Bartels und Haneberg ebenfalls kritisiert. Bei Technik-intensiven Fachgebieten werfe diese Abwertung die ursprünglich geplante betriebswirtschaftliche Berechnung völlig über Bord und könne zur Existenzbedrohung führen. Dies umso mehr, als bei vielen technischen Leistungen keine besonderen Honorarvereinbarungen vorgenommen werden dürften. Bereits heute sei es so, dass bei manchen apparativen Untersuchungen Engpässe entstünden, weil die Leistungen nicht wirtschaftlich zu erbringen seien.

Einheitsmedizin droht

Nach Auffassung des Landesverbands Nordrhein der FÄ droht den Patienten mit diesem Entwurf einer GOÄneu eine "Einheitsmedizin", die kaum mehr differenzierte Leistungen aufgrund von patientenindividuellen Besonderheiten ermögliche. Grund sei der praktisch vollständige Wegfall der noch 2019 seitens der Bundesärztekammer vorgestellten Positivliste für Leistungen, die zur 2fachen Steigerung berechtigte, und die laut arzteigener Forderung in der neuen GOÄ enthalten sein sollte.

Forderungendes Vorstands des Landesverbandes Nordrhein der FÄ

- Eine neue GOÄ muss zumindest einen teilweisen Ausgleich der inflationsbedingten Real-Honorar-Einbußen seit der letzten GOÄ-Reform von 1996 gewährleisten

- Eine Mengenbegrenzung und somit eine Abwertung ärztlicher Leistungen nach 3 Jahren muss vom Tisch. Außerdem muss festgelegt sein, dass die Versicherungen und andere Kostenträger das Risiko der steigenden Morbidität, der Demografie und des technischen Fortschritts tragen - und nicht die Ärzteschaft

- Eine automatische Inflationsanpassung der GOÄneu sollte vereinbart werden, analog zu den Regelungen für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

- Besondere Honorarvereinbarungen müssen für sämtliche Leistungen - ausgenommen Notfälle - möglich sein, um alle Leistungen künftig im Interesse der Patienten weiter anbieten zu können

- Eine patientenindividuelle Leistungsberechnung muss möglich bleiben

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf verteidigt. Er wurde 2004 gegründet und vertritt vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

Pressekontakt:

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de

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