RDA Internationaler Bustouristik Verband
RDA Präsident Esser lehnt vor Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages erzwungene Kollektivhaftung bei der Insolvenzsicherung ab und fordert Bürgschaftsprogramm für Busreiseveranstalter
Ein Dokument
Pressemitteilung
RDA Präsident Esser lehnt vor Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages erzwungene Kollektivhaftung bei der Insolvenzsicherung ab und fordert Bürgschaftsprogramm für Busreiseveranstalter
Köln/Berlin, 24.02.2021 – Auf Einladung des Ausschusses für Tourismus des Deutschen Bundestages wurde RDA Präsident Benedikt Esser in der heutigen Sitzung zum Gesetzentwurf über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds angehört.
Esser führte aus, dass grundsätzlich alle Reiseveranstalter bis zu einem Jahresumsatz von € 10 Mio. statt derzeit € 3 Mio. von der verpflichtenden Teilnahme am Reisesicherungsfonds ausgenommen werden sollten. Das solle umsatzunabhängig auch für alle Reiseveranstalter gelten, die ihre Risiken nach den gesetzlichen Vorgaben am Versicherungsmarkt eindecken können.
Mit Blick auf die so gut wie nicht vorhandenen Repatriierungskosten für die Bus- und Gruppentouristik forderte Esser ein eigenes Risikosegment für die Bus- und Gruppentouristik, um eine Kollektivhaftung für Ausfallrisiken internationaler Großkonzerne zu verhindern.
Anhand der aktuellen Auswertung des RDA Branchenbarometers Januar 2021 verdeutlichte Esser, dass 75 % der befragten Unternehmen die Anforderungen an die im Referentenentwurf festgeschriebene Sicherheitsleistung von mindestens 7 % des Umsatzes nicht (57 %) oder eher nicht (18 %) erfüllen können. Realistisch seien Sicherheitsleistungen in Höhe von 1 bis 2 % des Reiseumsatzes.
Er forderte mit Blick auf diese Zahlen und die bereits entstandenen substanziellen Schäden in den Betrieben durch das seit Monaten geltende Verbot von touristischen Busreisen zusätzliche staatliche Unterstützung bei der Sicherheitenstellung zur Erlangung der Insolvenzsicherung ein.
Nach Ansicht Essers ist es zudem erforderlich, bis zu 80 % der geforderten Sicherheit für direkte Insolvenzsicherungsverträge oder Versicherungsavale zur Teilnahme am Reisesicherungsfonds als staatliche garantierte Ausfallbürgschaft zur Verfügung zu stellen.
„Wir lehnen eine erzwungene kollektive Haftung für internationale Großkonzerne ab und fordern stattdessen politisch alles dafür zu tun, die von der Pandemie stark betroffenen Bus- und Gruppenreiseveranstalter durch Risikosegmentierung, weitgehende Entbindung von der Teilnahmepflicht am Reisesicherungsfonds und ein zusätzliches Bürgschaftsprogramm in die Lage zu versetzen, sich wie bisher am Versicherungsmarkt nach den gesetzlichen Vorgaben abzusichern“, so Esser nach der Sitzung.
Über den RDA
Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. mit Sitz in Köln wurde 1951 gegründet. Der Verband hat rund 3.000 direkte und korporative Mitglieder. Als führender internationaler Fachverband für die Bus- und Gruppentouristik in Europa engagiert sich der RDA für bessere Rahmenbedingungen der gesamten Branche.
Pressekontakt:
Clara Janning
RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.
Barcelona-Allee 1
51103 Köln
Telefon: +49 (0)221 912772-0
Telefax: +49 (0)221 912772-27
RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. • Barcelona-Allee 1 • 51103 Köln USt.-Id. DE 122791792 • Vereinsregister 43 VR 10398 • AG Köln Tel.: +49 221 912772-0 • Fax: +49 221 912772-27 • E-Mail: info@rda.de Der Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten allein oder die beiden Vizepräsidenten gemeinsam. Präsidium: Benedikt Esser, Präsident (Hürth) • Heinrich Marti, Vizepräsident (Kallnach) • Dr. Ulrich Basteck, Vizepräsident (Berlin) Geschäftsführung: Benedikt Esser Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV ist Benedikt Esser, Präsident.