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RDA: Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Jahresende notwendig

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Pressemitteilung

RDA: Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Jahresende notwendig

Köln, 29.04.2021 – Aufgrund der pandemiebedingt unverändert schlechten Lage der Bus- und Gruppentouristik fordert der RDA in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Jahresende.

Zur Begründung führt der RDA aus, dass die Buchungszahlen für das zweite Halbjahr 2021 im Vergleich zu 2019 keinesfalls ausreichen werden, die Strukturen der überwiegend familiengeführten Traditionsbetriebe aus eigener Kraft erhalten zu können.

„Die Branche ist weiterhin auf die Hilfen des Bundes mindestens bis zum Jahresende angewiesen, da die Buchungszahlen nicht ausreichen werden, die Unternehmen aus eigener Kraft fortzuführen. Zudem müssen wir dann noch durch den saisonal bedingt umsatzschwachen Winter kommen“, begründet RDA Präsident Esser die Forderung.

Hinzu kommen die rechtlichen Unsicherheiten bei der November- und Dezemberhilfe aufgrund der nach wie vor ungeklärten Umsatzdefinition. Der RDA befindet sich hierzu im weiteren Dialog mit dem Bundeswirtschaftsministerium und hat dafür zusätzlich die renommierte Rechtsanwaltskanzlei HengelerMueller eingeschaltet.

Über den RDA

Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. mit Sitz in Köln wurde 1951 gegründet. Der Verband hat rund 3.000 direkte und korporative Mitglieder. Als führender internationaler Fachverband für die Bus- und Gruppentouristik in Europa engagiert sich der RDA für bessere Rahmenbedingungen der gesamten Branche.

Pressekontakt:

Clara Janning

RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.

Barcelona-Allee 1

51103 Köln

Telefon: +49 (0)221 912772-0

Telefax: +49 (0)221 912772-27

presse@rda.de

RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. • Barcelona-Allee 1 • 51103 Köln
USt.-Id. DE 122791792 • Vereinsregister 43 VR 10398 • AG Köln
Tel.: +49 221 912772-0 • Fax: +49 221 912772-27 • E-Mail:  info@rda.de
Der Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten allein oder die beiden Vizepräsidenten gemeinsam.
Präsidium: Benedikt Esser, Präsident (Hürth) • Heinrich Marti, Vizepräsident (Kallnach) • Dr. Ulrich Basteck, Vizepräsident (Berlin)
Geschäftsführung: Benedikt Esser
Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV ist Benedikt Esser, Präsident.
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