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Neue OZ: Kommentar zu Schwarzarbeit
Minijobber

Osnabrück (ots)

Ein besseres Gewissen
Sparfüchse, aufgepasst: Seit Beginn des Jahres gibt es kaum noch 
einen vernünftigen Grund, Minijobber im Privathaushalt schwarz zu 
beschäftigen. Da der Staat jetzt 20 Prozent der Kosten einer 
angemeldeten Haushaltshilfe als Steuerrabatt gewährt, kann sich die 
legale Beschäftigung trotz fälliger Steuern und Abgaben unter dem 
Strich sogar auszahlen.
Ebenso wichtig für viele Arbeitgeber dürfte es aber sein, nach 
erfolgter Anmeldung ein besseres Gewissen zu haben. Gegenüber 
Nachbarn und Bekannten, aber auch in Bezug auf das 
Beschäftigungsverhältnis selbst. Denn ein angemeldeter Minijobber ist
unfallversichert und hat bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung, 
die sich der Arbeitgeber zu 80 Prozent erstatten lassen kann.
Die legale Beschäftigung von Haushaltshilfen bietet also bei 
geringem Aufwand viele Vorteile. Dass sie trotzdem bisher wenig 
verbreitet ist, liegt wohl vor allem am Unwillen vieler Putzkräfte, 
Babysitter oder Gärtner, die mehrere solcher Jobs haben und womöglich
noch Sozialleistungen beziehen. Diese Art der Ausbeutung des Staates 
als Kavaliersdelikt zu betrachten und an Stammtischen harte Strafen 
für reiche Steuersünder zu fordern ist schizophren, aber wohl auch 
typisch deutsch.

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Telefon: 0541/310 207

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