Neue OZ: Kommentar zu Schwarzarbeit
Minijobber
Osnabrück (ots)
Ein besseres Gewissen
Sparfüchse, aufgepasst: Seit Beginn des Jahres gibt es kaum noch einen vernünftigen Grund, Minijobber im Privathaushalt schwarz zu beschäftigen. Da der Staat jetzt 20 Prozent der Kosten einer angemeldeten Haushaltshilfe als Steuerrabatt gewährt, kann sich die legale Beschäftigung trotz fälliger Steuern und Abgaben unter dem Strich sogar auszahlen.
Ebenso wichtig für viele Arbeitgeber dürfte es aber sein, nach erfolgter Anmeldung ein besseres Gewissen zu haben. Gegenüber Nachbarn und Bekannten, aber auch in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis selbst. Denn ein angemeldeter Minijobber ist unfallversichert und hat bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung, die sich der Arbeitgeber zu 80 Prozent erstatten lassen kann.
Die legale Beschäftigung von Haushaltshilfen bietet also bei geringem Aufwand viele Vorteile. Dass sie trotzdem bisher wenig verbreitet ist, liegt wohl vor allem am Unwillen vieler Putzkräfte, Babysitter oder Gärtner, die mehrere solcher Jobs haben und womöglich noch Sozialleistungen beziehen. Diese Art der Ausbeutung des Staates als Kavaliersdelikt zu betrachten und an Stammtischen harte Strafen für reiche Steuersünder zu fordern ist schizophren, aber wohl auch typisch deutsch.
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