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Neue OZ: Kommentar zu Urteil zum Betriebsübergang

Osnabrück (ots)

Für die Schwächeren
Einmal mehr haben die Richter des Bundesarbeitsgerichts die Rechte
von Beschäftigten gestärkt. Auch dieses arbeitnehmerfreundliche 
Urteil zum Betriebsübergang geschah aus einem guten Grund.
Denn eine Mitarbeiterin war gedrängt worden, schriftlich auf ihre 
Ansprüche wie das rückständige Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu 
verzichten, um nach einer Betriebsübernahme ihren Arbeitsplatz zu 
erhalten. Weil die Erzieherin in der schwächeren Position war, sah 
sie sich zunächst zur Unterschrift genötigt. Ein Schritt, der sich 
als eine Art "freiwilliger Zwang" bezeichnen lässt.
Doch die Richter haben erfreulicherweise klargestellt, dass ein 
derartiges Vorgehen nichtig ist. Denn ein neuer Eigentümer genießt 
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht allein Rechte, sondern er muss
auch die Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis übernehmen. 
Ansonsten hätte der neue Träger eine Vorschrift unzulässigerweise 
umgangen. Ein Urteil mit positiver Signalwirkung für vergleichbare 
Fälle.

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Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207

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