Neue OZ: Kommentar zu Urteil zum Betriebsübergang
Osnabrück (ots)
Für die Schwächeren
Einmal mehr haben die Richter des Bundesarbeitsgerichts die Rechte von Beschäftigten gestärkt. Auch dieses arbeitnehmerfreundliche Urteil zum Betriebsübergang geschah aus einem guten Grund.
Denn eine Mitarbeiterin war gedrängt worden, schriftlich auf ihre Ansprüche wie das rückständige Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu verzichten, um nach einer Betriebsübernahme ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Weil die Erzieherin in der schwächeren Position war, sah sie sich zunächst zur Unterschrift genötigt. Ein Schritt, der sich als eine Art "freiwilliger Zwang" bezeichnen lässt.
Doch die Richter haben erfreulicherweise klargestellt, dass ein derartiges Vorgehen nichtig ist. Denn ein neuer Eigentümer genießt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht allein Rechte, sondern er muss auch die Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis übernehmen. Ansonsten hätte der neue Träger eine Vorschrift unzulässigerweise umgangen. Ein Urteil mit positiver Signalwirkung für vergleichbare Fälle.
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