Neue OZ: Kommentar zu Gesundheit
Krankenkasse
Verfassungsgericht
Osnabrück (ots)
Abgewogenes Urteil
Seit der Gesundheitsreform liegen die Hürden für private Krankenversicherer zwar um etliche Zentimeter höher - nach Ansicht der Verfassungsrichter ist diese Erschwernis aber zumutbar. Es ist ein wohltuend differenziertes Urteil, mit dem die Juristen die Klagen der Privatversicherer zurückweisen. Zum einen betonen sie, dass deren einstige Befürchtungen von schlimmen Zuständen bisher nicht eingetreten sind. Den Basistarif etwa nehmen nur rund 6000 Versicherte in Anspruch - damit werden die Privaten keineswegs abgewürgt.
Zu den wichtigsten Passagen des Urteils gehört, dass die Verfassungsrichter an Werte wie Solidarität, Gemeinwohl und abgewogene Lastenverteilung erinnern - also an den Kern des Gesundheitssystems. Zugleich erteilen sie einer Rosinenpickerei zum Nachteil der gesetzlichen Kassen eine klare Absage.
Wer aber meint, das Urteil weise schon den Weg zu einer alle Probleme lösenden Einheits- oder Bürgerversicherung, der irrt. Denn die Verfassungsrichter haben nicht an der Existenz der Privatversicherungen gerüttelt, sondern lediglich ihre neuen Marktbedingungen für rechtens erklärt. Über die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen und deren Beseitigung ist damit nichts gesagt. Darum wird sich die Politik nach der Bundestagswahl intensiv kümmern müssen.
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