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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Fußball
Stadionverbot
BGH

Osnabrück (ots)

Zank statt Zustimmung
Brutale Fans sind das Grundübel des Sports generell. Sie 
auszuschließen bedarf keiner Überlegung. Anhänger aber bei bloßem 
Verdacht auf eine Gewalttat mit einem Stadionverbot zu belegen 
widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wie oft geraten 
unschuldige Fans auf dem Weg ins Stadion oder nach dem Schlusspfiff 
in einen Pulk von Störern oder gar Schlägern? Solche Begegnungen gibt
es zwangsläufig.
Die Karlsruher Richter haben die Handlungshoheit den Vereinen 
gegeben, die eine Schutzpflicht für alle Besucher haben. Mit dem 
Urteil soll der Weg zu einem friedlicheren Nebeneinander geebnet 
werden. Geschehen ist genau das Gegenteil: Die Fronten haben sich 
verhärtet, der Zank ufert aus. Was hat nur den Polizeigewerkschafter 
Wendt geritten, als er Fans quasi davon abriet, ins Stadion zu gehen,
weil sie sich in Lebensgefahr begeben würden? Anstatt den 
Sicherheitsaspekt in den Vordergrund zu stellen, schürt er mit seinen
populistischen Aussagen Angst.
Wenn sich Wendt etwas bei seinen Behauptungen gedacht hat, dann 
kann das nur aus Sorge um die Beamten geschehen sein. Denn 
Polizisten, nicht selten selbst Fans, riskieren Spieltag für Spieltag
ihre Gesundheit, wenn sie die Aggressivität von gefrusteten Fans zu 
spüren bekommen. Aus dieser Sicht wäre der Einwand des 
Gewerkschafters sogar von einer Portion Vernunft geprägt.

Pressekontakt:

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Telefon: 0541/310 207

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