Neue OZ: Kommentar zu Kriminalität
Urheberrecht
Internet
Osnabrück (ots)
Fortschritt? Ja, aber ...
Vorweg, die neuen Telekommunikationsgesetze der EU dürfen durchaus als Fortschritt für die Bürgerrechte verstanden werden, wie es viele EU-Parlamentarier tun. Auch für Raubkopierer gilt künftig zunächst einmal die Unschuldsvermutung; jegliche Sanktion muss außerdem verhältnismäßig sein. Willkürliche und sofortige Internet-Sperren, wie sie etwa Frankreich plante, soll es in der EU nicht geben.
Das bedeutet eine klare Aufwertung des Rechts auf Zugang zu Informationen - und eine längst überfällige Anerkennung des Internets als Bestandteil des täglichen Lebens. Dass die Gesetze dem Nutzer auch bei Tarifen und Vertragsbedingungen mehr Rechte einräumen, macht dies noch deutlicher. Dennoch, die Internet-Sperre bleibt selbst als letztes Mittel ein fragwürdiges Instrument. Denn sie beschränkt nicht nur den Zugang zu illegalen Daten, sondern auch zu allen anderen Diensten und Informationen. Ist das dann noch verhältnismäßig? Noch heikler aber ist, dass die Sanktionierung der Anbieter illegaler Inhalte völlig offen geblieben ist. Die Reform mag somit zwar ein Fortschritt für die Bürgerrechte sein. Ein Durchbruch ist sie aber nicht - erst recht nicht für das Urheberrecht.
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