Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Steuern
Solidaritätszuschlag
Osnabrück (ots)
Reform ist fällig
Wer nach dem Hannoveraner Urteil auf finanzielle Entlastung hofft, wird enttäuscht werden. Denn sollte sich das Bundesverfassungsgericht der Argumentation anschließen, dass eine kurzfristige Sonderabgabe nicht zum Dauerzustand werden darf - dann nennt die Bundesregierung sie eben anders, erhebt sie auf eine neue Weise oder schlägt die Steuerausfälle bei einer anderen Einnahmequelle drauf.
Um Entlastung geht es beim Streit um den Solidaritätszuschlag also nicht. Wohl aber um Glaubwürdigkeit. Und da ist es schon lange Zeit, den "Soli" abzuschaffen. Erstens hat er sich faktisch zu einer ständigen Einnahme entwickelt. Dann sollte er so auch benannt werden. Zweitens kam er nie gezielt dem Aufbau Ost zugute. Das war von Anfang an gemogelt. Und drittens, wenn es denn so wäre: Die Frage, ob Sondertöpfe oder auch bloß Sonderargumente für den Osten noch immer greifen, ist berechtigt. Es gibt schwache und starke Regionen in ganz Deutschland. Wo sie liegen, mag politisch bedeutsam sein - wirtschaftlich betrachtet ist es aber völlig egal.
Der Bund sollte sich also nicht an den Solidaritätszuschlag klammern. Stattdessen ist die Frage dieser Abgabe zwingend im größeren Kontext einer Steuerreform zu sehen. Traurig, dass da schon wieder vom Jahr 2019 geredet wird. Sie wäre eher fällig.
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