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Neue OZ: Kommentar zum Straßburger Urteil
Sicherungsverwahrung

Osnabrück (ots)

Die Zellen bleiben zu
Das Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte zur 
Sicherungsverwahrung muss in Deutschland niemanden beunruhigen. Die 
Rüge des Gerichts bedeutet nicht, dass Dutzende hochgefährliche 
Straftäter kurz vor Weihnachten aus deutschen Gefängnissen entlassen 
werden müssen.
Zwar sitzen in den Knästen rund 70 Schwerverbrecher, gegen die 
rückwirkend eine unbefristete Sicherungsverwahrung verhängt wurde. 
Jedoch ist die Straßburger Auffassung, damit seien deren 
Menschenrechte verletzt worden, für die Bundesregierung nicht 
bindend. Sie kann und wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. 
Die Gefängnistore bleiben also geschlossen - zumindest für die 
nächsten Monate.
Bis dahin haben es Bund und Länder selbst in der Hand, der 
Straßburger Kritik die Spitze zu nehmen. Denn die Richter stoßen sich
weniger an der Tatsache, dass extrem gefährliche Straftäter in 
Deutschland nach verbüßter Haft zur Sicherheit hinter Gitter bleiben 
müssen.
Sie monieren im Kern, dass der präventive Einschluss nicht unter 
bevorzugten Bedingungen stattfindet und so für die Betroffenen wie 
eine Fortsetzung der (abgesessenen) Strafe wirkt. Wenn die 
zuständigen Bundesländer hier in der Vollzugspraxis Abhilfe schaffen,
dürften die Chancen für den zweiten Durchgang in Straßburg deutlich 
steigen.
Sven Rebehn

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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