Neue OZ: Kommentar zum Straßburger Urteil
Sicherungsverwahrung
Osnabrück (ots)
Die Zellen bleiben zu
Das Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung muss in Deutschland niemanden beunruhigen. Die Rüge des Gerichts bedeutet nicht, dass Dutzende hochgefährliche Straftäter kurz vor Weihnachten aus deutschen Gefängnissen entlassen werden müssen.
Zwar sitzen in den Knästen rund 70 Schwerverbrecher, gegen die rückwirkend eine unbefristete Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Jedoch ist die Straßburger Auffassung, damit seien deren Menschenrechte verletzt worden, für die Bundesregierung nicht bindend. Sie kann und wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Die Gefängnistore bleiben also geschlossen - zumindest für die nächsten Monate.
Bis dahin haben es Bund und Länder selbst in der Hand, der Straßburger Kritik die Spitze zu nehmen. Denn die Richter stoßen sich weniger an der Tatsache, dass extrem gefährliche Straftäter in Deutschland nach verbüßter Haft zur Sicherheit hinter Gitter bleiben müssen.
Sie monieren im Kern, dass der präventive Einschluss nicht unter bevorzugten Bedingungen stattfindet und so für die Betroffenen wie eine Fortsetzung der (abgesessenen) Strafe wirkt. Wenn die zuständigen Bundesländer hier in der Vollzugspraxis Abhilfe schaffen, dürften die Chancen für den zweiten Durchgang in Straßburg deutlich steigen.
Sven Rebehn
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