Neue OZ: Kommentar zu Opferschutz
Osnabrück (ots)
Peinlich niedrig
Es klingt, als hätte der Staat kein Herz für die Opfer von Gewaltkriminalität. So schwer wiegen die Vorwürfe des Weißen Ringes. Die Opferschutzorganisation spricht gar von Armutszeugnis, wenn von den 200 000 Gewaltopfern pro Jahr nur 8000 eine Entschädigung erhielten. Doch so dramatisch stellt sich die Wirklichkeit nicht dar, wie die Zahlen suggerieren.
Das Opferentschädigungsgesetz sieht vielmehr eine staatliche Fürsorgepflicht vor, wenn Bürger durch Gewaltdelikte erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig geworden sind. Dann können die Kosten für Heilbehandlung oder Rentenleistungen übernommen werden. Diese Einschränkung ist sinnvoll, um die begrenzten Staatsmittel allein den wirklich Bedürftigen zukommen zu lassen. Anderen Gewaltopfern bleibt es aber unbenommen, beim Täter Schmerzensgeld einzutreiben.
Die Opferrechte wurden gerade in diesem Jahr sinnvoll ausgeweitet. So haben Leidtragende nun verbesserte Möglichkeiten zur Nebenklage. Nachholbedarf gibt es noch bei den Richtwerten für Entschädigungs- und Schmerzensgeldzahlungen. Die sind oftmals peinlich niedrig.
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