Neue OZ: Kommentar zu Energie
Öl
Gas
Verbraucher
Justiz
Osnabrück (ots)
Begrenzte Wirkung
Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist konsequent, aber eines bedeutet es nicht: sinkende Preise. Das gilt nicht einmal für die siegreichen Kunden der Anbieter, deren speziellen Tarif die Richter verworfen haben. Nur um deren Art der Preisfindung ging es hier, nicht um die Höhe. Die Richter monierten lediglich, dass die Versorger sich ausschließlich auf den Ölpreis bezogen hatten. Teilweise darf dieser Bezugswert aber durchaus einfließen, und mit der international gängigen Ölpreisbindung auf den großen Gas-Märkten hat das Urteil ohnehin nichts zu tun.
Hier wirkt die seit Jahrzehnten geltende Bindung weiterhin, und so merkwürdig die auch erscheint: Da es wesentlich weniger Gas- als Ölproduzenten gibt, schützt sie Kunden auch vor der Marktmacht der wenigen Förderländer und -unternehmen. Zugleich ist sie nicht völlig starr: In der laufenden Heizperiode blieb der Gaspreisanstieg leicht hinter der Entwicklung beim Öl zurück - möglicherweise bereits als Folge der beginnenden Konkurrenz auf dem Gasmarkt, wo nahezu täglich neue Anbieter hinzukommen. Hier, mit allgemeinem Wettbewerb, sollten Politik wie Verbraucher vielleicht auch besser ansetzen, als jede Preiserhöhung geradezu reflexhaft als illegal anzusehen.
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