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Neue OZ: Kommentar zu Justiz
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Osnabrück (ots)

Lebensbejahend

Die Gründe der Kirchenvertreter für ihre heftige Kritik in Ehren: Der Bundesgerichtshof hat ein sorgfältig abgewogenes und lebensbejahendes Urteil zum heiklen Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) gesprochen.

Lebensbejahend ist der Leipziger Richterspruch vor allem deshalb, weil er zu einer höheren Zahl von Kindern führen kann, die durch künstliche Befruchtung auf die Welt kommen. Diese Zahl ist in Deutschland stark zurückgegangen, seit Paare mit Kinderwunsch die Behandlungskosten für den ersten bis dritten Versuch zur Hälfte und danach in voller Höhe selbst zahlen müssen. Nicht selten enden aufwendige und entsprechend kostspielige Versuche der In-vitro-Fertilisation mit einschneidenden Negativerlebnissen wie Fehlgeburten. Damit müssen die Betroffenen meist ganz alleine klarkommen.

Ihnen auch in solchen Situationen Hoffnung auf ein gesundes Kind zu geben stünde dieser Gesellschaft gut zu Gesicht. Genau dies hat auch der BGH im Sinn - und keineswegs die Legitimierung einer Eliteauswahl von Embryonen. Die Sorgfalt bei der Urteilsfindung zeigt sich auch daran, dass es sich auf Fälle beschränkt, in denen eine große Gefahr schwerer genetischer Schäden für die Wunschkinder besteht. Nun ist die Regierung gefordert, Klarheit über die Rechtmäßigkeit der PID zu schaffen. Sie muss es zugleich fördern, dass mehr Kinder ohne künstliche Befruchtung geboren werden.

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