Neue OZ: Kommentar zu Arbeit
Beruf
Recht
Osnabrück (ots)
Mehr Ehrlichkeit, bitte!
Auch wenn es niemand zugibt: In deutschen Personalbüros ist es üblich, dass bei der Bewerberauswahl neben der Qualifikation auch aufs Alter geschaut wird. Allerdings bleibt das im Verborgenen. Wird es publik, gilt das als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Folgen für den Arbeitgeber sind im Heidelberger Fall abzulesen.
Aber welchen Sinn macht das? Das Gleichstellungsgesetz täuscht Gleichbehandlung vor, die es nicht gibt. Wer schützt zum Beispiel die 34-jährige Alleinerziehende, wenn sie gegenüber einer 51-Jährigen das Nachsehen hat - weil das Unternehmen die staatliche Förderung für die Einstellung der über 50-Jährigen einstreichen will?
Ein Arbeitgeber sollte bei der Einstellung offen aufs Alter schauen dürfen. Das schafft Ehrlichkeit. Während eine ältere Sekretärin mit großer Wahrscheinlichkeit dem Betrieb bis zur Rente treu bleiben wird, kann eine jüngere besser mit Stress umgehen. Beides können Einstellungsgründe sein. Die aktuellen Vorgaben lähmen jedenfalls die Wirtschaft. Kurios: Weil das Arbeitsrecht ältere Bewerber bevorteilt, werden selbst in Boomzeiten weniger von ihnen eingestellt. Schließlich weiß jeder Personalchef, dass er in der Krise junge Leute entlassen muss, weil für die älteren Neuen ein stärkerer Kündigungsschutz gilt. Also lässt er es ganz. Das schadet allen.
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