Neue OZ: Kommentar zu Arbeit
Bundesgericht
Zeitarbeit
Osnabrück (ots)
Jubelnd in die Pleite
Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht ein Jubelschrei durch die Gewerkschaften. Die IG Metall erwartet sogar, dass Leiharbeiter nachträglich Lohn einklagen können. Die höchstrichterliche Entscheidung macht in der Tat die Tarifverträge von Hunderttausenden Zeitarbeitern nichtig. Doch der Jubel und die Forderungen der Gewerkschaften kommen zu früh. Denn das Urteil aus Erfurt stärkt zwar die Position von Zeitarbeitern, hilft ihnen im Arbeitsalltag allerdings kaum. Wer als Leiharbeiter mehr Geld oder bessere Arbeitsbedingungen einklagen will, muss auch künftig mit Entlassung rechnen. Schließlich verfügen sie über einen ausgesprochen schwachen Kündigungsschutz.
Das Urteil könnte sich aber trotzdem zu einem Erdbeben entwickeln, das Potenzial hat, die deutsche Wirtschaft zu erschüttern. Denn für Hunderte zumeist kleine Zeitarbeitsfirmen droht mit dem Richterspruch die Pleite. Sollte nur ein Teil ihrer Leiharbeiter für Jahre rückwirkend Lohn sowie Sozialbeiträge für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung einklagen, stünden die oft finanzschwachen Zeitarbeitsfirmen vor dem finanziellen Aus. Und das nur wenige Monate, nachdem das Zeitarbeitsmodell durch den flexiblen Einsatz von Mitarbeitern deutschen Firmen maßgeblich geholfen hat, die Wirtschaftskrise zu überstehen. Das Urteil, das die Situation der Zeitarbeiter eigentlich verbessern soll, könnte jetzt dazu führen, dass Tausende Leiharbeiter ihren Job verlieren.
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