Neue OZ: Kommentar zu Justiz
Sicherungsverwahrung
Busemann
Osnabrück (ots)
Kleine Haustiere
Kommt jetzt der Luxusknast für Schwerverbrecher? Wer den Kriterienkatalog der Justizminister überfliegt, kann sich darin bestätigt fühlen: größere Zellen, Telefon- und Internetanschlüsse und, ja, sogar die Möglichkeit, kleine Haustiere zu halten.
Wer jetzt aber reflexartig auf "die Politiker" eindrischt, der verkennt den Ernst der Situation: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wirft Deutschland Grundrechtsverstöße bei der Sicherungsverwahrung vor. Der Gesetzgeber ist gezwungen zu reagieren, weil Deutschland die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat.
Der Kriterienkatalog der Minister soll verhindern, dass Schwerverbrecher mit schlechter Prognose auf freien Fuß kommen. Das allein ist das Ziel des Vorstoßes. Dass die Politiker dabei bereit sind, den Vorwurf auszuhalten, Luxusgefängnisse zu schaffen, zeigt nur, wie ernst sie ihr Anliegen nehmen. Gut so. Denn auch wenn es Gründe gibt, über manches Urteil aus Straßburg, und insbesondere die zur Sicherungsverwahrung, zu streiten, so muss sich Deutschland am Ende doch an die Vorgaben halten.
Aus gutem Grund hat es die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Wer diesmal unzufrieden ist mit dem Urteil der Richter, der könnte beim nächsten Mal schon heilfroh sein.
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