Neue OZ: Kommentar zu Justiz
RAF
Hogefeld
Osnabrück (ots)
Kein Ende der Schauergeschichte
Für Gnade hat es dann doch nicht gereicht. Zweimal,2007 und 2010, bat die Ex-RAF-Terroristin Birgit Hogefeld den damaligen Bundespräsidenten um eine Begnadigung. Beide Male weigerte sich Horst Köhler, die Inhaftierte, die als Anführerin der dritten, immens gewaltbereiten RAF-Generation galt, auf freien Fuß zu setzen.
Nun ist es der Vollzug einer vor langer Zeit festgesetzten Formalie, der der heute 54-Jährigen die Freiheit beschert. Birgit Hogefeld kommt frei, weil das Bundesverfassungsgericht sich an die eigenen, formalen Vorgaben hält - und nicht, weil eine offizielle Stelle Hogefeld rehabilitiert hätte. Schließt sich damit das Kapitel RAF, das Deutschland mehr als 30 Jahre beschäftigte und den Staat samt seinen demokratischen Instrumenten immer wieder bis an seine Grenzen, und darüber hinaus, belastete? Die dunklen Erinnerungen des Deutschen Herbstes mögen allmählich verschwinden, und den Jüngeren erscheinen die RAF, ihre Ziele und Verbrechen womöglich wie eine Schauergeschichte.
Solange die Verbrechen der RAF aber nicht bis ins Detail geklärt sind, schwelt ihr Vermächtnis. Dass die Ex-RAFler eisern zum Buback-Mord schweigen, wirkt verschwörerisch wie eh und je, Reue-Schwüre geraten zu Hohn und Spott. Bis das Kapitel abgeschlossen ist, muss mehr passieren, als eine Ex-Terroristin aus formalen Gründen freizulassen.
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