Neue OZ: Kommentar zu Bundesverfassungsgericht
Osnabrück (ots)
Eine notwendige Korrektur, mehr nicht
Zieht den Kreis nicht zu eng, wenn es im deutschen Parlament um weitreichende Entscheidungen in Milliardenhöhe geht: Das ist die Kernaussage des Karlsruher Urteils, das aus gutem Grund die Rechte aller Bundestagsabgeordneten stärkt. Ein Sondergremium zur EU-Krise mit nur neun Politikern ist den Verfassungsrichtern auch bei Notmaßnahmen eindeutig zu klein. Diese geringe Zahl lässt sich mit organisatorischen Fragen nicht begründen und würde faktisch eine Entmachtung des Parlaments bedeuten.
Die Juristen haben damit Grundsätze der repräsentativen Demokratie angemahnt. Gleichzeitig behalten sie im Blick, dass in bestimmten Ausnahmefällen schnelle Beschlüsse notwendig sind, um finanziellen Schaden abzuwenden. Eine praxisferne Entscheidung, wie es sie aus Karlsruhe gelegentlich gab, kann man ihnen hier nicht vorwerfen.
Die Verfassungsrichter verlangen eine Korrektur beim Stabilisierungsmechanismusgesetz, das dem Sondergremium zu viele Rechte übertragen hat. Darum geht es, um mehr aber auch nicht. Es wäre daher falsch, das Karlsruher Urteil zu hoch zu bewerten. Es führt zu einer Präzisierung, mit der alle Beteiligten leben können, das Finanzministerium und den Bundestagspräsidenten eingeschlossen. Es ist also alles andere als eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Die Entscheidung politisch auszuschlachten oder als Schlappe für die Koalition zu bezeichnen ist übertrieben.
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