Neue OZ: Kommentar zu Urteil Vaterschaftsanfechtungen
Osnabrück (ots)
Im Sinne des Kindes
Wann ist ein Mann ein Vater? So schlicht die Frage klingt, so kompliziert kann die Antwort lauten. Es gibt biologische, emotionale und rechtliche Väter. Im einfachsten Fall ist ein Mann alles zugleich. Denn kaum ein Streit geht mit so vielen Verletzungen einher wie der um ein Kind. Das zeigt auch die Tatsache, dass immer wieder der Europäische Menschenrechtsgerichtshof zu Fragen der Vaterschaft angerufen wird.
Die neueste Entscheidung stärkt rechtliche Väter, die mit nicht leiblichen Kindern von Beginn an in einer Familie zusammenleben. Ihre Vaterschaft darf der Mann, der das Kind gezeugt hat, nicht anfechten.
Das Gericht hat damit nicht die Väter gegeneinander ausgespielt, sondern auf die Realität des Kindes geschaut: Es ging hier um eingespielte Familien, um ein sicheres soziales Netz, das die Kinder bereits besaßen. Dieser Schutzraum soll nicht von außen beeinträchtigt werden - da muss nun der biologische Vater zurückstecken. Für die Kläger ist das eine schlechte Nachricht - im Sinne des Kindes ist das Urteil aber zu begrüßen.
Zwischen den beiden Polen - dem Erlangen der rechtlichen Vaterschaft auf der einen und einer Kontaktsperre zum biologischen Kind auf der anderen Seite - gibt es aber noch einige andere Möglichkeiten. Die genauer auszuloten, auch darum sollte sich die Politik kümmern. Damit Menschen in dieser denkbar komplizierten Familiensituation die nötige Unterstützung bekommen.
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