Neue OZ: Kommentar zu Bundestag
Rederecht
Osnabrück (ots)
Auch Rebellen sollten ans Mikrofon
Die geplante Beschneidung des Rederechts für Abweichler im Bundestag mag mit guten Absichten verbunden sein, faktisch jedoch würden die Pläne die Politikverdrossenheit vergrößern. Zwar stellt eine Präzisierung der Geschäftsordnung die Redezeit nicht allein ins Ermessen des Bundestagspräsidenten. Dennoch bleibt der Eindruck vorherrschend, Parteirebellen solle ein Maulkorb verpasst werden.
Ganz frei von Heuchelei ist die Empörung über die Geschäftsordnung aber nicht. Denn schon jetzt ist jede Debattenstunde minutengenau zwischen den Fraktionen aufgeteilt. Daran hat sich jeder Abgeordnete zu halten, auch einer, der mit der Mehrheit seiner Fraktion übereinstimmt. Die Zeit für Abweichler darf nicht dazu führen, dass eine Partei dadurch trickreich künstlich Redezeit für sich herausschlägt. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments mit seinen gut 600 Politikern ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Dennoch: Ein stummer Abgeordneter kann seine Arbeit nicht leisten. Zwar steht im Bundestag das Ergebnis der Abstimmung häufig schon vor der Debatte fest. Dennoch lebt das Parlament von Rede und Gegenrede. Werden Querdenker unterdrückt, fehlen lebendige, kontroverse, spannende Debatten. Abgesehen davon: Käme die Änderung, wären Klagen von Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht sicher. Das aber sollten die Fraktionen von Union, SPD und FDP sich und den Steuerzahlern ersparen.
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