Neue OZ: Kommentar zu Arbeit
Arbeitsschutz
Osnabrück (ots)
Gefährliche Entwicklung
Auf dem Papier ist die Sache klar geregelt: Mitarbeiter in Unternehmen sind vertraglich und im Grundsatz nicht dazu verpflichtet, in der Freizeit E-Mails, SMS und Anrufe entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Das Arbeitsschutzgesetz sieht sogar Strafen für Vorgesetzte vor, die die Gesundheit ihrer Angestellten gefährden. Dennoch handelt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen klug, wenn sie eindeutige Regeln für die Erreichbarkeit von Angestellten fordert. Immerhin lässt sich durchaus eine hochgefährliche Fehlentwicklung in der Verschmelzung von Beruf und Privatleben beobachten. Wenn am Sonntag der Chef anruft, mitten in der Nacht Arbeits-Mails auflaufen oder SMS am Feierabend verschickt werden, mag das die Ausnahme von der Regel sein. Aber schnell wird daraus ein schleichender Prozess: Man denkt, eine permanente Bereitschaft werde von einem erwartet, und wohlwollend zur Kenntnis genommen. Kollegen, die eine Vollzeit-Belastung auf sich nehmen, tun als fragwürdige Vorreiter einer falsch verstandenen Arbeitsethik ihr Übriges.
Gerät die Balance aus Anspannung und Entspannung aus dem Gleichgewicht, drohen Körper, Geist und Seele Schaden zu nehmen. Dies kann weder im Sinne des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers liegen. Den Laptop herunterzufahren und das Handy auszuschalten ist jedenfalls alles andere als ein Zeichen der Schwäche.
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