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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Asyl

Osnabrück (ots)

Armutszeugnis

Es ist langsam peinlich: Erneut muss das Bundesverfassungsgericht korrigieren, was die Politik falsch gemacht hat. Diesmal geht es um Asylbewerber und sogenannte geduldete Ausländer, insgesamt 130 000 Menschen. Zwei Drittel von ihnen leben bis zu sechs Jahre in Deutschland, unter oftmals unwürdigen Bedingungen.

Kopfschütteln löst vor allem der Umstand aus, dass die Leistungen für Asylbewerber seit 1993 nicht mehr erhöht worden sind, obwohl die Preise seither um etwa 30 Prozent gestiegen sind. Es liegt nahe, hier soziale Kälte und politisches Kalkül zu unterstellen. Das Motto lautete offensichtlich: Je knapper das Geld bemessen wird, desto weniger Hilfesuchende streben nach Deutschland. Es ist ein Armutszeugnis für eines der reichsten Länder der Welt.

Vollends unerträglich wird die aktuelle Praxis durch den Vergleich mit der Alimentierung deutscher Leistungsempfänger. Schon Hartz-IV-Bezieher sind nicht auf Rosen gebettet, Asylbewerber müssen mit 40 Prozent weniger Geld auskommen. Das menschenwürdige Existenzminimum, wie die Verfassungsrichter es in ihrem Hartz-IV-Urteil definiert haben, sieht anders aus. Man muss deshalb kein Prophet sein, um ein eindeutiges Urteil aus Karlsruhe vorherzusagen. Die Regierung zeigt sich zerknirscht. Schade nur, dass dazu erst wieder ein Verfahren vor dem höchsten Gericht erforderlich war.

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