Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Schulen
Schwimmunterricht
Osnabrück (ots)
Fingerspitzengefühl bewiesen
In einem hochsensiblen Fall haben die Kasseler Richter eine Entscheidung getroffen, die der Brisanz des Themas gerecht wird. Sie reiht sich ein in ähnliche Urteile aus den vergangenen Jahren, die ebenfalls sagten: Im Burkini - also im Ganzkörperbadeanzug - ist Musliminnen der gemeinsame Schwimmunterricht zumutbar. Dies ist ein gelungener Kompromiss, um Religionsfreiheit und Erziehungsauftrag miteinander zu vereinbaren.
Ohne Zweifel ist die Frage nach der Pflichtteilnahme am Sportunterricht und besonders an Schwimmstunden eine Gratwanderung, wenn es um religiöse Einwände geht. Betroffen sind keineswegs nur Muslime: Auch für strenggläubige Mitglieder einiger freikirchlicher Gemeinden ist es nicht selbstverständlich, ihre Kinder leicht bekleidet in die Badeanstalt zu lassen. Diese Fälle erregen nur bei Weitem nicht so viel Aufmerksamkeit wie die mit islamischem Hintergrund. Denn bei diesen wird bevorzugt das Integrationsargument herausgeholt: Wenn Muslime in Deutschland leben möchten, haben sie sich mit den Vorgaben zu arrangieren.
Das stimmt grundsätzlich. Dennoch ist es gut, dass Gerichte sich mit Einzelfällen beschäftigen und individuell urteilen, selbst wenn sich diese Urteile ähneln mögen. Das Vorgehen federt die hohe Emotionalität des Themas ab - und erfordert richterliches Fingerspitzengefühl.
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