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Neue OZ: Kommentar zu Justiz
Deal
Bundesverfassungsgericht

Osnabrück (ots)

Bequem, aber nicht gut

Gut für den Angeklagten, gut für den Richter, gut für den Verteidiger und auch gut für den Staat: So schien die 2009 eingeführte gesetzliche Regelung zu Absprachen bei Strafprozessen zu sein. Die Angeklagten wurden mit einem milden Urteil belohnt, die Richter mit einem relativ schnellen Verfahren etwa bei Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, und der Staat musste sich nicht auf eine langwierige Beweisaufnahme und damit teure Verhandlung einstellen. Von dem Modell Geständnis gegen milde Strafe profitieren auch Zeugen und Opfer, zum Beispiel bei Sexualdelikten, wenn ihnen eine quälende Aussage erspart bleibt. Doch vor dem Bundesverfassungsgericht wurde klar: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

Die neue Regelung, die zu mehr Rechtssicherheit führen und Wildwuchs eindämmen sollte, hat sich in der Praxis nicht bewährt. Nach den Erfahrungen der vergangenen drei Jahre sehen auch Spitzenjuristen wie Generalbundesanwalt Harald Range diese Deals kritisch, weil die Wahrheitsfindung zu oft auf der Strecke bleibt. Es droht die Gefahr, dass es falsche Geständnisse und Fehlurteile gibt. Ein Deal kann zwar bequem für die Strafrichter sein, ist aber längst nicht immer der beste Weg. Häufig werden Absprachen trotz Vorschrift nicht protokolliert. Das darf nicht sein. Daher ist es sinnvoll, dass sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für Nachbesserungen einsetzt.

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