Neue OZ: Kommentar zu Datenschutz
Arbeit
Osnabrück (ots)
Mehr Rechtsklarheit
Was ist erlaubt bei der Videoüberwachung von Arbeitnehmern, was nicht? Lidl, Bahn und Telekom sind skandalöse Beispiele dafür, dass Unternehmen übers Ziel hinausgeschossen sind. Bisher bewegten sich Arbeitgeber in einer rechtlichen Grauzone, und die Gerichte konnten nur Einzelfallentscheidungen treffen.
Ganz verschwunden wird diese Grauzone auch mit der Einführung der neuen Regelungen zum Datenschutz von Arbeitnehmern nicht sein. Nach wie vor werden die Richter oft genug abwägen müssen, ob ein Vorgehen noch verhältnismäßig war oder zu weit ging. Generell aber nimmt dank der neuen Regeln zur Videoüberwachung die Rechtssicherheit endlich zu. Wie praxisgerecht sie sind, wird sich zwar erst zeigen. Grundsätzlich aber stärkt der Staat die Arbeitnehmer, die im Streitfall meist in der schwächeren Position waren. Die heimliche Beobachtung im Betrieb wird verboten, Chefs bekommen Grenzen aufgezeigt, die sie bei einer Kontrolle und Überwachung ihrer Mitarbeiter nicht überschreiten dürfen.
Strittiger sind die neuen Regeln zur offenen Überwachung. Aber Beschäftigte müssen nicht befürchten, gleich gläserne Mitarbeiter zu werden. Nur ausnahmsweise dürfen Unternehmen offen Kameras einsetzen, etwa wenn sie Korruption bekämpfen oder Diebstahl verhindern wollen. Die Vorgaben sind so streng, dass eine Massenbespitzelung illegal ist.
Christof Haverkamp
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