Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Medizin
Osnabrück (ots)
Ein fundamentales Recht
Mit seinem Urteil erleichtert das Oberverwaltungsgericht Hamm mehr als einhunderttausend per Samenspende gezeugten Kindern das Leben: Für sie wird es deutlich einfacher, die Identität ihres leiblichen Vaters herauszufinden. Es ist auch ein gutes Urteil, weil es den betroffenen Kindern ein fundamentales Recht einräumt: Kenntnis über die eigene Abstammung zu haben.
Allerdings hat die Entscheidung viel zu lange auf sich warten lassen. Seit einhundert Jahren ist es medizinisch möglich, Kinder mit Samenspenden zu zeugen, mehr als vierzig Jahre gehört diese Option bereits zum ärztlichen Alltag. Unfruchtbarkeit oder vererbbare Erkrankungen des Mannes müssen längst kein Grund mehr sein, keine eigene Familie gründen zu können. Dies ist ein Segen für Betroffene.
Zum Fluch wird das medizinisch Machbare, wenn die Konsequenzen ausgeblendet werden. Nun steht plötzlich die Frage nach Unterhaltsforderungen im Raum. Zu Recht sind Männer verunsichert; immerhin konnten sie sich jahrelang darauf verlassen, dass sie als Erzeuger anonym blieben. Doch dies ging zulasten der Kinder: Sie mussten damit leben, dass eine Vereinbarung zwischen Spender und Samenbank sie zur Ahnungslosigkeit verdammte. Solche belastenden Verträge sind zivilrechtlich unwirksam, und dennoch Praxis. Möglich, dass das Urteil den Samenbanken das Geschäft erschwert. Dem Wohl der Kinder ist es aber zweifellos zuträglich.
Cornelia Mönster
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