Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Terrorismus
NSU
Osnabrück (ots)
Ohrfeige für Münchner Richter
Wie peinlich: Die türkische Presse musste erst das Verfassungsgericht einschalten, um nun doch noch eine Chance auf feste Sitzplätze im NSU-Prozess zu bekommen. Die Karlsruher Entscheidung ist eine Ohrfeige für die Münchner Richter, die sich halsstarrig auf Prinzipienreiterei verlegt hatten und besonderes Gespür für den besonderen Fall vermissen ließen.
Zwar ist es grundsätzlich nicht unüblich, Presseplätze nach dem Windhundverfahren zu vergeben; den Zuschlag bekommt dann, wer sich am schnellsten meldet. Doch funktioniert ein solches Verfahren nur, wenn alle infrage kommenden Medien gleichzeitig informiert werden. Nicht einmal das konnte das Oberlandesgericht aber sicherstellen. Beim Versand von E-Mails gab es Probleme.
Abgesehen davon war das große Interesse an dem Prozess um die offenbar von Neonazis verübten Morde vorhersehbar. Von Anfang an stand damit fest: Es wird viel Platz benötigt. Weil die Opfer überwiegend türkische Wurzeln haben, wäre es zudem angebracht gewesen, über Quoten für türkische Medien nachzudenken. Dass sich das OLG nicht zu einer entsprechenden Differenzierung in der Lage sah, ist ein Armutszeugnis. Denn selten hat ein herausragendes Interesse Einzelner an einem Verfahren so klar auf der Hand gelegen wie im NSU-Prozess. Dem Münchner Gericht bleibt jetzt nur, schnell auf die Karlsruher Entscheidung zu reagieren, damit nicht noch mehr Schaden entsteht.
Uwe Westdörp
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