Neue OZ: Kommentar zu Gesundheit/Drogen/Justiz
Osnabrück (ots)
Ernste Bedenken
Eines ist unsinnig: dass für den Besitz von Cannabis in Osnabrück zum Beispiel eine Höchstgrenze von sechs Gramm gelten soll, während sie ein paar Kilometer weiter im westfälischen Lotte bei zehn Gramm liegt. Eine Angleichung des Limits für den straffreien Eigenkonsum ist also angebracht - und sie entspricht auch einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1976.
Streiten lässt sich indes über die Frage, ob diese Anpassung tatsächlich auf dem von einigen Ländern vorgegebenen höheren Level stattfinden darf. Die Bedenken, die Experten gestern bei der Vorstellung einer neuen Suchtstudie vorbrachten, wiegen schwer und sollten die Politiker sehr ernst nehmen. Es lässt sich nicht einfach beiseitewischen, dass Cannabis heute einen weitaus höheren Wirkgehalt hat als noch vor einigen Jahrzehnten. Zudem werden laut Studie die Konsumenten immer jünger - und gerade für Kinder ist die Gefahr besonders groß, dass sie sich gravierende Hirnschäden zuziehen. Mithin: Der Zugang zum Hasch sollte eher erschwert als erleichtert werden.
Aber der Fokus darf natürlich nicht nur den als illegal eingestuften Suchtmitteln gelten. Die Einstiegsdroge Nummer eins ist immer noch der Alkohol, und trotz aller Erfolge in der Bekämpfung des Tabakkonsums bleibt es erschütternd, wenn schon Zwölfjährige zum Glimmstängel greifen.
Hans Brinkmann
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