Neue OZ: Kommentar zu VW-Gesetz
Osnabrück (ots)
Aufatmen
Elf Jahre hat die EU-Kommission in Brüssel das VW-Gesetz attackiert, nun ist die Bedrohung vorbei. In Wolfsburg, aber auch in Hannover und Berlin kann nach dem Urteil des Europäischen Staatsgerichtshofs endlich aufgeatmet werden. Im Kern zielte die Klage der Kommission auf die Abschaffung jener Sperrminorität von 20 Prozent, mit der das Land Niedersachsen unliebsame Entscheidungen beim Wolfsburger Weltkonzern verhindern kann, allen voran eine feindliche Übernahme. Und die stand vor wenigen Jahren akut an: Als Porsche Volkswagen schlucken wollte, erwies sich das VW-Gesetz als letztlich entscheidende Hürde für den Mega-Deal.
Schon allein wegen dieses gelungenen Abwehr-Manövers hat es sich gelohnt, dass hierzulande Politiker aller Couleur verbissen um die Erhaltung der Kernbestimmungen im VW-Gesetz gekämpft haben. Man mag sich gar nicht ausdenken, wenn Volkswagen heute von woanders her gesteuert würde! Dass es dann zum Beispiel nie und nimmer ein VW-Werk in Osnabrück gegeben hätte, wäre da noch eine vergleichsweise unbedeutende Randerscheinung gewesen. Das Urteil jetzt wirkt beruhigend. Und die übereifrigen Wettbewerbshüter in Brüssel sollten wissen: Stabile Konzerne wie VW sind in Europa rar genug. Sie dürfen nicht unnötig zum Spielball weltweiter Finanzinteressen gemacht werden.
Hans Brinkmann
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