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Osnabrück (ots)
Steuerbetrüger Hoeneß legt nach
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Für vieles mag diese Volksweisheit als Erklärung dienen. Im Fall des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Präsidenten des FC Bayern München aber weniger denn je. Denn der geständige Sünder weiß um sein verwerfliches Tun. Er überraschte zudem mit einer Neuigkeit. Die kann aber auch als Düpierung der Staatsanwaltschaft gesehen werden und wirft Fragen nach Art und Umfang der Ermittlungen auf. Laut Unterlagen, die vor Prozessauftakt eingereicht wurden, könnte sich die Steuerschuld um weitere 15 Millionen erhöhen.
Es ist also ein ganz dickes Ding. Ob seine späte Offenheit dem reumütigen Steuerbetrüger Uli Hoeneß hilft, bleibt zweifelhaft. In der öffentlichen Wahrnehmung punktete der Bayer damit nicht. Nach wie vor bleibt entscheidend, ob Hoeneß mit seiner Selbstanzeige die von ihm erhoffte Straffreiheit erreicht. Wurde die Anzeige rechtzeitig und vollständig abgegeben? Diese entscheidenden juristischen Feinheiten hat das Gericht zu bewerten.
Hoeneß sitzt noch nicht im Gefängnis. Daran ändert auch die jetzt zugegebene Höhe der Steuerschuld nichts, die im laufenden Verfahren keine strafrechtliche Relevanz besitzt. Laut entsprechendem BGH-Urteil aus 2008 können nur besonders gewichtige Milderungsgründe bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe eine Haftstrafe verhindern. Davon war am ersten Prozesstag noch keine Rede.
Berthold Hamelmann
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