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Neue OZ: Nachricht zum Mordfall Christina

Osnabrück (ots)

Mordfall Christina: Angeklagter will Revision einlegen

Nach Verurteilung zu acht Jahren Haft - Verteidiger: Urteil soll nicht angefochten werden

Osnabrück.- Das Urteil im Mordfall Christina wird vorläufig nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Täters, Frank Otten, kündigte in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an, dass sein Mandant fristwahrend Revision einlegen wolle. Der 46-Jährige war am Montag vergangener Woche wegen der Ermordung des Mädchens am 27. November 1987 vor dem Landgericht Osnabrück zu acht Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. "Durch diesen Schritt hat er Gelegenheit, sich noch einmal ausführlich mit dem schriftlichen Urteil auseinanderzusetzen", begründete Otten den Revisionsantrag.

Nach seiner Aussage soll das Urteil gleichwohl aller Voraussicht nach nicht angefochten werden. Otten bezeichnete es als "wahrscheinlich", dass die Revision nach Einsichtnahme in das Urteil zurückgezogen werde. Andernfalls müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Verbrechen aus dem Jahr 1987 befassen und den Osnabrücker Richterspruch auf Fehler hin überprüfen. Werden die BGH-Richter fündig, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden. Zieht der Osnabrücker die Revision zurück, wird das Urteil rechtskräftig und er müsste seine Haftstrafe antreten. Der Täter war per DNA-Test erst 25 Jahre nach der Tat überführt worden. Er hatte nach Überzeugung der Richter damit einen sexuellen Missbrauch vertuschen wollen.

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