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NOZ: Gespräch mit Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz

Osnabrück (ots)

Patientenschützer kritisieren Entwurf zur Sterbehilfe

"Außerordentlich gefährlich" -"Man muss nur ein Arzt sein und schon hat man eine wichtige Hürde überwunden"

Osnabrück. Patientenschützer haben den jüngsten Entwurf von Abgeordneten aus SPD und Union zur Sterbehilfe scharf kritisiert. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) bemängelte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, damit würden Ärzte pauschal als Suizidhelfer legitimiert. Das sei "außerordentlich gefährlich". Der Patientenschützer kritisierte außerdem, dass die Abgeordneten in ihrem Entwurf vom breiten Wunsch im Parlament abrückten, die organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Brysch: "Absurd ist die Behauptung der Verfasser, dass sich ihr Vorschlag und ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe nicht ausschließen würden."

"Man muss nur ein Arzt sein und schon hat man eine wichtige Hürde überwunden", bemängelte Brysch. Einige Mediziner würden jedoch seit Jahren ein unethisches Spiel mit den Ängsten treiben und bei der Selbsttötung helfen. Gerade diese Ärzte würden die Beihilfe zum Suizid auch jenen Menschen anbieten, die nicht unter starken Schmerzen litten, sondern Ängste vor fortschreitendem Parkinson, vor Demenz oder dem Wechsel in ein Pflegeheim hätten. Deshalb gebe es keine allgemein gültigen Kategorien für "objektiv schweres Leiden"; wie die Abgeordneten meinen. "Diese Leitplanken werden in der Praxis schnell zu Gummi", so Brysch. Auch sei die Formulierung von der Unumkehrbarkeit einer Krankheit, die zum Tode führt, trivial. "Schließlich verläuft das Leben vom Grundsatz her unumkehrbar tödlich."

Brysch bemängelte außerdem, dass das Papier lediglich Spiegelstriche enthalte. Er appellierte an alle Gruppen von Bundestagsabgeordneten, die jetzt Vorschläge unterbreiten, endlich durchformulierte Gesetzesentwürfe vorzustellen. "Allen Vorschlägen mangelt es an Verbindlichkeit", kritisierte der Patientenschützer. "Das hilft dem ethischen Anliegen nicht."

Das am Donnerstag vorgestellte Eckpunktepapier wird unterstützt vom Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) und von den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach, Carola Reimann und Burkhard Lischka sowie von Dagmar Wöhrl (CSU) und Katherina Reiche (CDU). Demnach soll unter anderem die Beihilfe zum Suizid zivilrechtlich geregelt und ärztliche Beihilfe ausdrücklich erlaubt werden. Die Abgeordneten schlagen konkret vor, dass ärztliche Suizid-Beihilfe zulässig sein soll, wenn bei dem Sterbewilligen "eine unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führt", der Patient "objektiv schwer leidet" und "eine umfassende Beratung des Patienten bezüglich anderer, insbesondere palliativer Behandlungsmöglichkeiten stattgefunden hat". Ein strafrechtliches Verbot der Suizid-Assistenz lehnt die Gruppe ab.

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