NOZ: Nachricht zu Datenpanne bei Versicherungen
Osnabrück (ots)
Datenpanne bei schwarzer Liste der Versicherungen
Gesamtverband bestätigt: Gesetzliche Löschfristen nicht eingehalten
Osnabrück.- Eine Datenpanne im Zusammenhang mit der schwarzen Liste der Versicherungen ist jahrelang unerkannt geblieben. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Demnach seien im sogenannten Hinweis und Informationssystem (HIS), eine Art Schufa der Versicherungswirtschaft, gesetzliche Löschfristen nicht eingehalten worden. Das bestätigten HIS-Betreiber Informa aus Baden-Baden und der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der Zeitung. Betroffen seien Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Entsprechende Vermerke über Personen, die möglicherweise gegen einen Vertragsabschluss sprechen könnten, seien hier statt nach den gesetzlich vorgeschriebenen vier Jahren aufgrund eines Systemfehlers erst nach zehn Jahren gelöscht worden. "Wir bedauern diesen Fehler außerordentlich", teilte Informa-Geschäftsführer Björn Hinrichs der NOZ schriftlich mit. Der betroffene Bereich decke 2,5 Prozent des Informationssystems ab. Insgesamt seien 4,5 Millionen Einträge gespeichert.
Aufgedeckt hatte laut NOZ die Datenpanne der Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg. Einem seiner Kunden sei die Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verweis auf einen Eintrag aus dem Jahr 2006 erschwert worden. Helberg habe daraufhin den für das HIS zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg eingeschaltet. Der teilte ihm Mitte Oktober mit, der Vermerk hätte bereits am 31. Dezember 2010 gelöscht werden müssen. "Die Betreiberin der HIS Datei hat somit rechtswidrig gehandelt", zitiert die NOZ aus dem Antwortschreiben. Ob es weitere Fälle gegeben habe, konnten Informa und GDV nach Angaben der Zeitung nicht sagen. Das Unternehmen aus Baden-Baden versuche derzeit anhand von Protokollen zu rekonstruieren, welchen Versicherungen illegal gespeicherte Daten übermittelt worden seien. Diese würden dann informiert. Ob dies auch für die Versicherungsnehmer gelte, ließ der GDV auf Nachfrage der NOZ offen.
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